Weniger Pension

Schaden blitzt beim Verfassungsgerichtshof ab

Salzburg
12.10.2021 11:00

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Heinz Schaden abgewiesen. Dabei ging es um die die Aberkennung seiner Politikerpension nach seiner Verurteilung wegen Untreue. Die Entscheidung des Höchstgerichts könnte auch Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Streitigkeiten mit der Stadt Salzburg in derselben Causa haben.

Der frühere SPÖ-Bürgermeister war im Juli 2017 wegen Untreue strafgerichtlich verurteilt worden. Das hatte zur Folge, dass der für die Tätigkeit als Bürgermeister zuerkannte Ruhebezug entfiel und nach den Bestimmungen des ASVG neu bemessen wurde. Vom Landesverwaltungsgericht Salzburg wurde dies im Wesentlichen bestätigt. In seiner Beschwerde berief sich Schaden auf die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992.

Der Verfassungsgerichtshof sah die Neubemessung jedoch als verhältnismäßig qualifiziert an. Das begründete er damit, dass diese an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt.

Eine unsachliche „Benachteiligung“ eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte das Höchstgericht nicht erkennen. Außerdem hat Schaden freiwillig in das nun für ihn geltende System optiert.

Unklar ist, wie es nun zivilrechtlich weitergeht. Die Stadt Salzburg holt sich die Anwaltskosten in der Causa nämlich nun von Schaden zurück. Im September einigte man sich auf einen Vergleich, der allerdings noch bis April widerrufen werden kann. Schaden sagte damals, dass er die vereinbarten 250.000 Euro nur zurückzahlen könne, wenn das Höchstgericht zu seinen Gunsten entscheiden würde.

Wie es nun im Streit um die Anwaltskosten weitergeht, bleibt nun abzuwarten. Nach eigenen Angaben wird es für Schaden ohne seine volle Pension jedenfalls schwierig, den vereinbarten Betrag von 250.000 Euro aufzubringen.

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