Die Verfassungsrichter nehmen sich jetzt der Beschwerde von Heinz Schaden an: Der Ex-Bürgermeister findet es offensichtlich ungerecht, dass seine Politiker-Pension – genauso wie jene des bereits verstorbenen Ex-Landesrates Othmar Raus – aufgrund der Verurteilung im Swap-Prozess gestrichen wurde. Die Behörden hatten nämlich nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch festgestellt, dass „der für die Amtstätigkeit zuerkannte Ruhebezug von Gesetzes wegen erloschen“ ist. Schaden reichte beim Landesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde ein – jedoch erfolglos, wie aus der Aussendung des Verfassungsgerichtshofes hervorgeht. Der Ex-Bürgermeister ortete aber eine Ungerechtigkeit und sieht die Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetz 1992 „in mehrfacher Hinsicht als verfassungswidrig“, heißt es vom Höchstgericht: Es sei sachlich nicht gerechtfertigt, so Schadens Ausführungen, dass „ein pensionierter Politiker im Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung wesentlich härtere pensionsrechtliche Nachteile erleide als ein aktiver Politiker oder ein aktiver Beamter“.
Schaden schuldet der Stadt halbe Million Euro
Diese rechtliche Frage werden nun die Verfassungsrichter im Rahmen ihrer März-Session klären. Das Erkenntnis wird in den nächsten drei Wochen schriftlich ergehen, sofern die Juristen auch eine Entscheidung treffen. Laut Gerichtskennern sei auch möglich, dass eine Entscheidung bei unklarer Rechtslage auch auf die nächste Session verschoben werde.
Wie die „Krone“ bereits im Mai 2020 berichtete, legte die Stadt Salzburg die Pension für Schaden bei 1400 Euro brutto fest - mit ASVG-Bezügen komme der langjährige Ex-SPÖ-Politiker auf insgesamt 2600 Euro brutto pro Monat.
Klar ist aber: Schaden braucht Geld. Die Stadt hatte erst im September eine zivilrechtliche Klage eingereicht – aufgrund der von der Stadt vorgestreckten Anwaltskosten im Swap-Verfahren. Aufgrund der mittlerweile rechtskräftigen Verurteilung will die Stadt nun 542.000 Euro wieder zurück. Erst vor wenigen Monaten – Ende Oktober – hatte Schaden seine teilbedingte Haftstrafe per Fußfessel abgesessen.
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