Einsprüche abgewiesen

Keine Wahlmanipulationen in St. Jakob im Rosental

Kärnten
10.10.2021 19:32

Unter die jüngsten Gemeinderatswahlen in Kärnten kann jetzt endlich ein Schlussstrich gezogen werden. Der Verfassungsgerichtshof hat Einsprüche gegen das Wahlergebnis in der Gemeinde St. Jakob im Rosental abgewiesen. Zwei Parteien hatten die Wahl angefochten, weil sie Manipulationen bei der Auszählung der Briefwahlkarten vermutet hatten.

Nachdem die SP bei den Wahlen im Februar ihre absolute Mehrheit mit 52 Prozent der gültigen Stimmen verteidigt hatte, sind Gerüchte aufgetaucht, dass die Auszählung der Briefwahlkarten unsachgemäß erfolgt wäre. Die FP und die Liste SGS haben daraufhin Einsprüche eingebracht, die von der Landeswahlbehörde als ungerechtfertigt qualifiziert wurden.

Einsprüche abgewiesen
Und nun hat sich auch der Verfassungsgerichtshof dieser Einschätzung angeschlossen. Die Höchstrichter haben die Einsprüche abgewiesen. Hätten sich die Manipulationsvorwürfe bestätigt, hätte in der Gemeinde die Wahl wiederholt werden müssen. Bürgermeister Guntram Perdacher (SP): „Damit ist jetzt unbestritten, dass die Beamten und die Wahlbeisitzer ordnungsgemäß gehandelt haben.“

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Ich bin natürlich froh über diesen Ausgang des Verfahrens. Es zeigt, dass die Auszählung der Stimmen ordnungsgemäß erfolgt ist.

Guntram Perdacher, Bürgermeister (SP)

Offen sind unterdessen noch die polizeilichen Ermittlungen, die eingeleitet werden mussten, nachdem vor einigen Häusern in der Gemeinde geöffnete leere Briefwahlkurverts aufgetaucht waren. Wer diese gestohlen und verteilt hat, ist noch immer ungeklärt.

Johann Palmisano
Johann Palmisano
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