Was sich Mittwoch auf Saal 207 am Klagenfurter Landesgericht abspielt, ist eine Mischung aus Landkrimi und Bauernbühne. Angeklagt ist wegen einer ganzen Latte an Vorwürfen eine 53-jährige Schweizerin, die sich vor einem Jahrzehnt in die Idylle einer alten Kärntner Bergwerksgemeinde verliebt hat und hergezogen ist. „Die Liebe ist aber sehr einseitig“, meint Richter Uwe Dumpelnik trocken: „Es kann Sie dort keiner leiden.“
Warum, listen die geplagten Nachbarn stundenlang und detailreich auf: Die Frau wäre asozial. „Sie schreit nachts herum und lärmt. Wir benötigen schließlich unseren Schlaf.“ Sogar Atteste werden vorgelegt, die Verteidiger Leopold Wagner allerdings als gut gemeinten ärztlichen Rat versteht: „Wir alle wollen ungestört schlafen.“
Schlimm wurde es, als wir geheiratet haben. Sie hat meinen Mann bedauert, weil er vorher so ein schönes Mannsbild war und das dann vorbei sei. Kaum machte ich einen Schritt aus dem Haus, tauchte sie auf, lärmte ungebührlich und beschimpfte mich. Ein unerträgliches Leben.
Zeugen-Ehepaar
Weiters beschimpfe die Frau ihre Umgebung, besonders die unmittelbaren Nachbarn seien ihre Opfer. „Sie hat mich am Griller überfallen“, schildert der zitternde Mann, „und mir irgendetwas in die Augen gesprüht! Ich litt Höllenqualen.“ Die allerdings wiederum nicht verifiziert werden konnten.
„Satan und seine Hure“
Eine Zeugin beklagt, sie sei arg beschimpft worden: „Der Satan und seine Hure, so nennt sie meinen Freund und mich.“ Die Angeklagte bleibt beim Prozess erstaunlich ruhig und gefasst und beteuert, dass man sich gegen sie verschworen hätte. „Das stimmt alles nicht, ich will bloß meine Ruhe haben.“ Sie sei Naturheilkundlerin - vielleicht liegt darin das Misstrauen begraben.
Was die alle haben! Ich will nur meine Ruhe und sonst nix. Aber ich muss mich ja doch auch frei bewegen können. Ich würde auch nie jemanden als Schwein beschimpften, wie behauptet wird, dafür achte ich Tiere viel zu sehr.
Die Angeklagte
In eine Hexenverfolgung lässt sich Rat Dumpelnik nicht ein: Er fällt mehrere Freisprüche, wegen des Stalkings ihrer Nachbarn gibt’s allerdings vier Monate bedingt, nicht rechtskräftig. Vorbei ist der Streit damit sicher nicht - es gibt weitere Verfahren am Zivilgericht.
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