Ehepaar getötet

Tischler und Lehrling nach Brand freigesprochen

Kärnten
23.03.2011 12:55
Mit zwei Freisprüchen ist am Mittwoch der Prozess um einen tödlichen Tischlereibrand (siehe Bild) zu Ende gegangen, bei dem zwei Pensionisten im August des Vorjahres ums Leben gekommen sind. Einem Tischler (48) und seinem Lehrling (17) wurde Fahrlässigkeit vorgeworfen. Der Lehrling hatte mit Hartöl getränkte Putztücher in einen Mistkübel geworfen. Diese enzündeten sich und lösten jenen Brand aus, der einem Ehepaar, das über der Tischlerei wohnte, zum tödlichen Verhängnis wurde.

Der Lehrling, der erst knapp ein Jahr in dem Betrieb arbeitete, durfte nur leichte Arbeiten wie Zusammenräumen, Schrauben oder Hilfsarbeiten machen. Zudem durfte er Holzbretter mit Hartöl einstreichen und das Öl anschließend mit Putztüchern aus Papier wieder abnehmen - wie an jenem Augusttag. Nach verrichteter Arbeit warf er die Tücher in die dafür vorgesehenen Kojen außerhalb der Tischlerei.

"Ein paar kleine Stücke sind noch herumgelegen, diese hab ich dann in den Müllkübel im Aufenthaltsraum geworfen", sagte der Lehrling am Mitwoch beim Prozess. Die Tücher entzündeten sich und führten zu einer Tragödie. Ein 86-jähriger Pensionist und seine Frau konnten die Wohnung nicht mehr rechtzeitig verlassen. Der Mann starb wenig später im LKH Villach, seine Ehefrau (83) wurde mit schweren Verbrennungen und einer Rauchgasvergiftung ins Klinikum Klagenfurt gebracht. Wenig später erlag auch sie ihren Verletzungen.

Der Lehrling habe nicht gewusst, dass sich das Öl, dass er an diesem Tag verwendete, leicht entzünden kann. Laut Lehrherr habe er seinem Lehrling jedoch sehr wohl gesagt, dass er auf die Mülltrennung genau achten soll, weil sich manche Stoffe entzünden könnten. Selbst in der Berufsschule stehe die Gefährlichkeit von Stoffen erst im dritten Jahr auf dem Lehrplan.

Richterin fehlen die Beweise
Laut Richterin Michaela Sanin fehlten in diesem Verfahren die Beweise, wer nun tatsächlich für den Brand verantwortlich sei. "Außer Zweifel steht aber, dass der Brand durch eine Unachtsamkeit ausgelöst wurde." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

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