Fast so alt wie das Burgenland sind die amtlichen Richtlinien im Fischereirecht. „Großteils stammen sie aus 1935. 1949 wurden sie nur wiederverlautbart“, erklärt Landesrat Leonhard Schneemann. Die Anforderungen haben sich geändert.
Änderungen bei Schonzeiten
Die wichtigsten Eckpunkte der künftigen Neufassung sind etwa, dass die Mindestmaße der Fische beim Fang (Brittelmaße) und Schonzeiten an die angrenzenden Bundesländer angepasst werden. Für all jene, die bis Ende 2022 keine Fischereikarte gelöst haben, wird eine Prüfung vorgeschrieben.
Keine höheren Gebühren
Es wird keine Gebührenerhöhung geben. Die Sätze 50 € für drei Jahre oder 25 € für ein Jahr bleiben gleich. Es wird in Zukunft zudem mehr Mitsprache geben: Ein Fischereibeirat wird eingerichtet. Es wird in Zukunft auf elektronischen Revierkataster umgestellt. Bisher wurden Pachtreviere nach dem Höchstbieterprinzip auf zehn Jahre vergeben. Künftig ist auch eine freie Vergabe möglich.
Das neue Gesetz, das noch heuer beschlossen wird, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
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