Kurioser Prozess

Kind spült Schmuck im Klo runter: Freispruch

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04.03.2011 15:02
Für teuren Schmuck, den ein Kind beim Spielen im Klo versenkt und wegspült, gibt es - zumindest in Deutschland - keinen Schadenersatz: Das Bonner Amtsgericht wies am Freitag eine entsprechende Klage einer Schmuckbesitzerin ab. Diese hatte von der Mutter des dreijährigen Kindes - ihrer Schwester - 4.000 Euro gefordert. Nach Ansicht der Richter hat die Mutter ihre Aufsichtpflicht jedoch nicht verletzt.

Vor einem Jahr hatte die eine Schwester die andere besucht. Während die beiden Frauen sich im Wohnzimmer unterhielten, spielten die beiden Söhne - zwei und drei Jahre alt - miteinander. Dabei warf der Ältere Ketten, Ringe und Ohrringe seiner Tante in die Toilette und spülte. Die Kostbarkeiten konnten nicht mehr gerettet werden.

Laut Urteil muss ein dreijähriges Kind, das in vertrauter Umgebung und in einer abgeschlossenen Wohnung spielt, nicht auf Schritt und Tritt beaufsichtigt werden. Außerdem habe die Klägerin das Missgeschick erheblich mitverschuldet: Sie hätte ihre Ketten, Ringe und Ohrringe vor den spielenden Kindern sichern müssen - und nicht lose auf einer Kommode im Schlafzimmer liegen lassen sollen, so das Gericht.

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