Berliner Disco klagte

Gericht kippt Tanzverbot für Geimpfte und Genesene

Ausland
20.08.2021 16:01

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in der deutschen Hauptstadt gekippt. Veranstaltungen ausschließlich für Geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen würden vorläufig zugelassen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Für Ungeimpfte und lediglich getestete Menschen gelte das Verbot dagegen weiterhin, weil ein Corona-Test nur eine Momentaufnahme darstelle, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Geklagt hatte eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, sodass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weiter anzuwenden seien, erklärte das Gericht. Für Geimpfte und Genesene sei ein Tanzverbot jedoch voraussichtlich unverhältnismäßig.

Die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit von Diskotheken stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den „sehr überschaubaren Auswirkungen“, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten, hieß es seitens des Gerichtes.

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