Neues Gesetz

Schweiz sagt ja zur Stammzellenforschung

Wissenschaft
28.11.2004 18:16
Überraschend deutlich haben sich die Schweizer Wähler am Sonntag für ein Gesetz zur Stammzellenforschung ausgesprochen. Über 66,4 Prozent sagten Ja zu einem vor rund einem Jahr von der Regierung vorgelegten Regelwerk, wie die Behörden am Nachmittag mitteilten. Die Grünen und einflussreiche religiöse Gruppierungen hatten die Abstimmung verlangt. In Deutschland ist die Forschung an menschlichen Embryonen verboten.
Kritiker und Befürworter zeigten sich vonder großen Zustimmung für das Gesetz überrascht.Während die einen auf die hohe Verantwortung verwiesen, dieForschern nun enge Grenzen auferlege, begrüßten dieanderen die Sicherung des Innovationsstandortes Schweiz. Im Vorfeldder Abstimmung war für den Fall einer Ablehnung befürchtetworden, dass Forscher - etwa nach Großbritannien - abwandernkönnten.
 
Das Gesetz sieht die Verwendung von Stammzellenaus überzähligen Embryonen aus der künstlichenBefruchtung vor. Die Stammzellforschung ist mit der Hoffnung verbunden,eines Tages schwere und bisher unheilbare Krankheiten wie Diabetes,Alzheimer oder auch Querschnittslähmungen besser behandelnzu können. Embryonale Stammzellen sind in ihrer Entwicklungnoch nicht festgelegt. Sie teilen sich unentwegt und könnensich zu vielen der rund 200 Gewebetypen des menschlichen Körpersentwickeln, etwa zu Herzmuskel-, Nerven-, Nieren- oder Blutzellen.
 
Nach dem Gesetz muss nun jedes Forschungsprojektauf ethische und wissenschaftliche Kriterien hin geprüftund vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden. Die Erzeugungeines Embryos zu Forschungszwecken bleibt verboten. Das Gesetzuntersagt auch, einen überzähligen Embryo zu einem anderenZweck als der Gewinnung von Stammzellen zu verwenden und aus diesemEmbryo nach dem siebten Tag seiner Entwicklung Stammzellen zuentnehmen.
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