Acht Angeklagte

Prozess gegen Wilderer: Zwei Urteile gesprochen

Oberösterreich
28.07.2021 11:27

Im Landesgericht Wels haben sich am Mittwoch acht Mitglieder einer mutmaßlichen Wilderer- und Tierquälerbande - sieben Männer und eine Frau - verantworten müssen. Die Beschuldigten sollen von 2017 bis Mai 2020 Dutzende wild lebende Tiere verschiedenster Arten getötet haben. Die Frau wurde am Vormittag zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt, ein weiterer Angeklagter bekam sechs Monate bedingt. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Den restlichen Angeklagten drohen je bis zu drei Jahre Haft. Ob auch gegen sie am Mittwoch noch ein Urteil gesprochen wird, war unklar. Sie sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Der finanzielle Schaden bei Jagdpächtern liegt nach Schätzung der Exekutive in fünfstelliger Höhe, jener im Naturschutzbereich lässt sich monetär nicht wirklich beziffern. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

25 Seiten Strafantrag
„Es ist der längste Strafantrag den ich je eingebracht habe, seit 1993“, sagte der Staatsanwalt zu Beginn und fasste die 25 Seiten kursorisch zusammen: So sollen Rehe, auch ein Kitz und Geißen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen gefangen bzw. getötet worden sein. 37 Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Zudem werden fünf Angeklagten auch Vergehen gegen das Waffenrecht zur Last gelegt, sie sollen illegalerweise Waffen, Schalldämpfer, Zielfernrohre und Munition besessen haben.

Jagdkarten gefälscht
Zwei Angeklagten wird zudem Urkundenunterdrückung vorgeworfen, sie sollen Jagdkarten gefälscht haben. Auch müssen sich einige wegen Hehlerei verantworten, hier geht es um die Verwertung des geschossenen Wildes. Ein Beschuldigter steht zudem wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger vor dem Richter, weil er eine entsprechende Videodatei besessen haben soll. Die Angeklagten - alle Österreicher, weitgehend aus dem Salzkammergut und einige miteinander verwandt - sind laut ihren Verteidigern teilweise geständig. Grundsätzlich geben sie eher die Wilderei zu, mit Tierquälerei wollen sie nichts zu tun haben.

Zwei Urteile rechtskräftig
Bereits am Vormittag wurden Urteile gegen zwei Angeklagte gesprochen: Die einzige Frau auf der Anklagebank, bei der es nur um waffenrechtliche Delikte ging, die sie zugab, erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a vier Euro, in Summe 360 Euro. Ein weiterer Angeklagter, dem wenige Abschüsse zur Last gelegt wurden, war geständig bzw. rechtfertigte den Abschuss von Krähen damit, dass er Hasen schützen wollte. Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt.

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