18-Jähriger verurteilt

Erpresser drohte Familie mit „Kampusch-Schicksal“

Salzburg
30.06.2021 13:30
Ein jugendlicher Erpresser ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit einem blauen Auge davon gekommen. Der zur Tatzeit 17-jährige Bursche hatte Anfang Mai der Familie eines Schulkollegen per Brief gedroht, ihren Sohn zu entführen.

Es blieb beim Versuch, weil die Opfer die Polizei informierten. Ein Schöffensenat sprach den Angeklagten am Mittwoch zwar schuldig, die Strafe wurde jedoch auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Über Schule Zugang zu Daten verschafft
Der Schüler soll sich im Frühjahr an seiner Schule im Flachgau mit einem Keylogger Zugang zu den Daten von Mitschülern und deren Eltern verschafft haben. Dann wählte er einen 16-jährigen Schulkameraden aus und forderte in einem Brief dessen Mutter auf, am Morgen des 4. Mai 2021 bei der Bank 9000 Euro abzuheben.

Mutter des Schulkameraden schaltete Polizei ein
Das Geld solle sie in ein Kuvert geben und auf der untersten Stufe einer Kapelle deponieren. Den Standort der Kapelle teilte er ihr per Koordinaten mit. Sollte die Frau der Aufforderung nicht nachkommen, dann werde es ihrem Sohn wie Natascha Kampusch ergehen. Die Mutter schaltete allerdings die Polizei ein. Am Tag der Übergabe ging sie zur Bank und hinterlegte ein Kuvert bei der Kapelle. Als der Bursche auftauchte, um das Geld abzuholen, griff die Polizei zu. Der bisher unbescholtene Jugendliche zeigte sich von Anfang an voll geständig.

„Komplett dumme Idee - es tut mir leid“
„Es war eine komplett dumme Idee. Es tut mir leid, was ich getan habe.“ Geld spielte als Tatmotiv offenbar keine Rolle. Vielmehr dürfte das lange Homeschooling im Frühling Schuld daran getragen haben, dass der Bursche auf blöde Gedanken kam. Er habe damals begonnen, viel fernzusehen. „Vor allem Kriminalserien. Ich wollte nach der Matura zur Polizei gehen - und später zur Kriminalpolizei.“

Idee kam über Kriminalserien im TV
Dabei sei er neugierig geworden. „Ich wollte das einmal ausprobieren.“ Den Mitschüler habe er zufällig ausgewählt. „Er ging zwei Klassen unter mir, ich habe aber nicht gewusst, wer er ist.“ Der Angeklagte - ein guter Schüler - sagte am Mittwoch, mehrfach vom schlechten Gewissen geplagt worden zu sein. Einen Rückzieher von der Tat machte er dennoch nicht. „Ich habe über die Konsequenzen nicht nachgedacht.“ Neben dem Strafverfahren dürfte den Burschen vor allem der Verweis von seiner Schule treffen. Diese hat bis dato eine Rückkehr abgelehnt, obwohl sich auch die erpresste Familie für den mittlerweile 18-Jährigen einsetzte.

Gericht lehnte eine Diversion ab
Eine Diversion lehnte das Gericht aufgrund der Schwere des Delikts ab. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Bayrhammer verhängte aber einen sogenannten Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe auf eine Probezeit von drei Jahren. „Sie haben damit eine Vorstrafe, die aber nicht aufscheint, wenn sie etwa eine Strafregisterbescheinigung für einen Arbeitgeber brauchen“, erklärte sie dem Angeklagten. Gleichzeitig wurde dem Burschen die Weisung erteilt, einmal im Monat Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Der 18-Jährige will nun seinen Abschluss an einer anderen Schule machen.

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