Der Abteilungsleiter hatte trotz mehrmaliger aufeinanderfolgender Grenzwertüberschreitungen bei der Feinstaubbelastung im Jänner 2009 keine Straßensperren in Klagenfurt veranlasst. Genau das wurde ihm zum Vorwurf gemacht. Denn laut der damals geltenden Verordnung wären Straßensperren anzuordnen gewesen.
Der Beamte argumentierte seine Vorgehensweise unter anderem damit, dass die vorgesehene Sperre der Völkermarkter Straße die Feinstaubbelastung nur verlagert, aber nicht verringert hätte. Zudem habe es keine gesetzliche Verpflichtung für ihn gegeben, die Überschreitungen an die Straßenbauabteilung, die für die Verhängung von Sperren zuständig sei, weiterzuleiten: "Die Abteilung hätte ja auch selbst im Internet nachschauen können", meinte er.
Dass die Sperren sinnlos gewesen wären, sei auch daraus ersichtlich, dass sie noch im gleichen Jahr aus der Verordnung gestrichen wurden.
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