Die Frühpensionen werden im kommenden Jahr weiter gekürzt. Der Verlust gegenüber der bisherigen Berechnung macht zwischen einem und maximal sieben Prozent aus.
Frühpensionen bei ASVG-Versicherten Bei ASVG-Versicherten wird die Durchrechnung beiFrühpensionen schrittweise von 15 auf 18 Jahre erhöht.Der Bemessungszeitraum wird dabei jährlich um zwei Monateverlängert. Ein Beispiel: 2003 sind es 182 Monate, 2004 sind es schon 184 Monate. Ab2020 gelten dann für alle Frühpensionen 216 Monate.
Frühpensionen bei den Beamten Für 60-jährige und jüngere wird 2003eine Durchrechnung von 12 Monaten eingeführt. Ab 2004 sindes dann 24 Monate. Und ab 2020 sollen es wie im ASVG 216 MonateDurchrechnung sein.
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