Der Doppeldeckerbus war bei Schneefall auf der Innerkremser Landesstraße von Schönfeld ins Skigebiet Innerkrems unterwegs. Der 40-jährige Busfahrer sah keine Notwendigkeit, Schneeketten anzulegen, die Straße sei zwar schneebedeckt, aber trocken gewesen, meint er.
Dabei hatte ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei an jenem Morgen noch "Schneekettenpflicht"-Schilder aufgestellt, der Busfahrer hätte sie sehen müssen. In einer Rechtskurve passierte dann das Unglück.
Streit um Notwendigkeit der Schneeketten
Das Gutachten eines Sachverständigen bestätigte, dass der Unfall mit Schneeketten zu verhindern gewesen wäre, allerdings sei der Fahrer "sehr sorgsam und langsam gefahren". Der Ungar bekannte sich nicht schuldig. "Es tut mir zwar alles sehr leid, aber selbst mit Schneeketten wäre der Unfall nicht zu verhindern gewesen", meinte der Mann zu Richterin Michaela Sanin. Die Ketten wären auf den Hinterreifen des Busses zu montieren gewesen, der Bus rutschte mit den Vorderreifen auf einer eisigen Stelle der Straße aus.
Laut einem medizinischen Gutachten ist bei dem Unfall ein Kind schwer verletzt worden. Sanin ließ den Anklagepunkt der Gefährdung der körperlichen Sicherheit fallen, da nicht festgestellt werden konnte, ob eine Mitschuld vorliege, etwa wenn sich die Schülerin während der Fahrt abgegurtet hätte. So wurde der 40-jährige Buschauffeur lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Der Buslenker nahm sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. "Ich schließe mich dem Gutachten an, die Ketten wären anzulegen gewesen", begründete Sanin das Urteil.
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