Freispruch bei Prozess

Corona trieb betagte Kärntnerin fast in den Tod

Kärnten
27.03.2021 06:01

„Verzeiht mir, ich weiß mir nicht mehr zu helfen“, schrieb eine Pensionistin im ersten Lockdown. „Ich konnte nicht mehr“, sagt sie nun, „wollte nur noch sterben.“ Weil auch ihr Mann das abgestellte Glas mit Schlafmitteln trank, landete die bedauernswerte Frau vor Gericht.

56 Jahre waren die beiden Kärntner verheiratet. Sehr glücklich, wie die Angeklagte erzählt. Sie einst Kinderkrankenschwester, er hochrangiger Militär. Gemeinsam genoss man das Alter - bis plötzlich ein Unglück nach dem anderen über das betagte Paar hereinbrach.

Erst erlitt sie eine Armlähmung, dann wurde bei ihm eine tödliche Krankheit sowie Alzheimer diagnostiziert - Wochen später dann der erste Corona-Lockdown. „Ich war durchgehend alleine für alles da“, schildert die 80-Jährige. „Ich habe meinen Mann sehr geliebt und wollte nur sein Bestes. Aber irgendwann konnte ich nicht mehr.“ Ein großes schwarzes Loch sei es gewesen, in das sie hineingefallen war - ohne Licht, ohne Hoffnung.

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Es gibt keinerlei Beweis für eine Schuld - ja, nicht einmal eine strafbare Tat liegt hier vor. Sie waren verzweifelt und wollten alleine Suizid begehen.

Richter Gernot Kugi erklärte der 80-Jährigen den Freispruch

StA ortete „Verleitung zum Suizid“
„Ich konnte nie schlafen, daher die vielen Schlafmittel im Haus. Ich stand um vier Uhr auf, zerdrückte die Pillen in einem Glas und trank.“ Da stand plötzlich der Gatte auch da - und trank ebenfalls. Beiden passierte nicht viel, da die Dosis nicht tödlich war, doch Staatsanwältin Nicole Sembach konstruierte mit Hinweis auf die Demenzerkrankung des vermeintlichen Opfers trotzdem eine sogenannte „Verleitung zum Suizid“, die ja auch nach einer Gesetzesänderung durch den Verfassungsgerichtshof strafbar bleibt: „Sie wollte an einen schöneren Ort gehen, und er sollte folgen“, so Sembach.

Glatter Freispruch
Die Pensionistin schüttelt den Kopf: „Nein. So war es nicht.“ Richter Gernot Kugi glaubt ihr: „Es gibt überhaupt keinen Schuldbeweis.“ Daher glatter Freispruch (nicht rechtskräftig). Der Mann als einziger Zeuge konnte übrigens nie zu allem befragt werden - er starb an seiner Krankheit.

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