Über eine millionenschwere Klage nach einem Tippfehler beim Finanzamt muss derzeit das Bonner Amtsgericht entscheiden. Der Tippfehler hatte dazu geführt, dass einem Steuerzahler eine Steuerforderung von 287 Millionen Euro ins Haus geflattert ist. Die Folge: ein Anwaltshonorar in Höhe von 2,3 Millionen Euro!
In seiner Steuererklärung hatte der Manndie zu versteuernden Einnahmen von zunächst 11.000 auf 17.000Euro korrigiert. Beim Finanzamt waren die beiden Beträgeaber nicht ausgetauscht, sondern hintereinander geschrieben worden,so dass ein Milliardenbetrag entstand, wie ein Gerichtssprecheram Donnerstag sagte. Aus dem Milliardenbetrag leitete sich eineSteuerforderung von 287 Millionen Euro ab.
Der Steuerzahler schaltete einen Anwalt ein, derin kurzer Zeit Klarheit in die Sache brachte. Allerdings verlangteder Jurist unter Verweis auf den Streitwert von 287 MillionenEuro ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Nun muss das Gerichtentscheiden, ob der Streitwert zu Recht angesetzt wurde und werfür den Schaden aufkommen muss.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.