Ärgerlich:

„Persönlicher Feiertag“: Viele versäumten Frist

Burgenland
12.02.2021 07:08

Stichtag der Karfreitag-Anmeldung ist schon lange vorbei.

Die Regelung, den Karfreitag als „persönlichen Feiertag“ zu nehmen, sorgt erneut für Ärger. Wie die Arbeiterkammer mitteilt, haben viele Arbeitnehmer dieses Jahr die Frist zur Anmeldung versäumt und werden die Möglichkeit daher nicht in Anspruch nehmen können. Denn die Bekanntgabe muss mindestens drei Monate im Voraus erfolgen. Da der Karfreitag heuer auf den 2. April fällt, war der Stichtag bereits am 2. Jänner – in Realität hätten Angestellte wohl aber schon im Dezember darauf hinweisen müssen. Zudem muss die Bekanntgabe schriftlich erfolgen, beispielsweise per eingeschriebenem Brief oder durch persönliche Übergabe beim Arbeitgeber gegen eine Empfangsbestätigung. Eine Mail reicht nicht.

AK-Chef Gerhard Michalitsch ist erzürnt: „Für diesen gefallenen Feiertag muss es einen ordentlichen Ausgleich geben.“

Kronen Zeitung

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