Die Anschuldigung: In einem noch offenen Plagiatsprozess um Giesswein-Imitate sollen sie bezüglich der Konkurrenzklausel nicht richtig ausgesagt haben. Ein Teil der Angeklagten soll in einer im Oktober 2006 in Kitzbühel gegründeten Firma täuschend ähnliche Imitate der bekannten Giesswein-Hauspatschen angefertigt haben. Anfang 2007 tauchten die Produkte am Markt auf und es kam zum Prozess. Dabei sollen die ehemaligen Mitarbeiter des Walkwaren-Unternehmens - ein Ex-Vorstand, eine ehemalige Designerin sowie eine Schneiderin - zum Verstoß gegen die Konkurrenzklausel falsche Angaben gemacht haben. Der vierte im Nebenverfahren Angeklagte ist der Südttiroler Geschäftsführer einer Konkurrenzfirma.
Trio mit falschen Beweisaussagen gedeckt?
Nur der Südtiroler war am Freitag vor Gericht erschienen und stellte sich den Vorwürfen von Richter Günther Böhler (Bild). Der Verwaltungsleiter einer Südtiroler Tuchfabrik und dadurch Giesswein-Konkurrent, soll die drei anderen Angeklagten mit falschen Beweisaussagen gedeckt haben. Geständig zeigte er sich bei seinen Aussagen nicht.
Er habe die ehemalige Schneiderin und die Designerin erst im November 2006 kennengelernt, erklärte der Mann. Die Verhandlungen zur Firmengründung habe er mit dem Ex-Vorstand (60) geführt. Der Ex-Giesswein-Mitarbeiter habe darauf hingewiesen, dass er sich um das Design kümmern könne, weil er sich in der Branche auskenne. Der 60-Jährige soll mehr als 15 Jahre bei der in Brixlegg ansässigen Firma Giesswein tätig gewesen sein.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Weder der aus Deutschland stammende Ex-Vorstand noch die Schneiderin, die auch die Lebensgefährtin des 60-Jährigen ist, oder die Designerin erschienen am Freitag vor Gericht. Der Prozess wurde daraufhin auf 28. Jänner vertagt. Den Beschuldigten drohen bis zu drei Jahre Haft.
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