Geschlossene Geschäfte

Geschenke-Umtausch kann Probleme bereiten

Burgenland
05.01.2021 08:24
Porträt von Niederösterreich-Krone
Von Niederösterreich-Krone

Wenn bei der vorweihnachtlichen Shopping-Tour vielleicht die falsche Größe oder nicht der Geschmack des Beschenkten erwischt wurde, stünde jetzt traditionellerweise der Umtausch an. Durch die geschlossenen Geschäfte im Lockdown geht das zurzeit aber nicht. Hinzu kommt laut Arbeiterkammer, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt. Üblicherweise ermöglichen Betriebe dennoch eine Rückgabe.

„Da Unternehmen die Umtauschmöglichkeit als Service für die Kunden anbieten, ist wohl davon auszugehen, dass auch die Umtauschfrist ohnehin um die Schließtage verlängert wird“, meint AK-Experte Christian Koisser. Bei Online-Bestellungen hingegen gilt nur eine 14-tägiges Rücktrittsrecht. Wer also das Geschenk frühzeitig gekauft hat, kann vor dem Problem stehen, dass die Frist bereits abgelaufen ist.

Kronen Zeitung

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