Auf Basis eines Antrags von ÖVP und FPÖ soll es in Vorarlberg in nächster Zukunft einfacher werden, Volksabstimmungen abzuhalten bzw. Volksbegehren in die Gemeindevertretung zu bringen. War dazu bisher die Unterstützung von 20 Prozent der Wahlberechtigten notwendig, wird dieser Wert nun nach unten gesetzt. In Kommunen bis zu 1.500 Stimmberechtigten bleibt die Schwelle unverändert, in größeren Gemeinden wird künftig aber ein Mischsatz zur Anwendung kommen. So können etwa bei rund 5.000 Wahlberechtigten künftig weniger als 15 Prozent der Stimmbürger eine Volksabstimmung beantragen.
Lehnt eine Gemeindevertretung ein Volksbegehren ab, so wird in Zukunft eine Volksabstimmung folgen, wenn das Begehren von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet wurde. Eine solche Verpflichtung war bisher nicht vorgesehen. Auf Landesebene wird es automatisch zu einer Volksabstimmung kommen, wenn ein abgelehntes Volksbegehren von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird. Aktuell liegt diese Grenze bei 20 Prozent. Grundsätzlich sind in Vorarlberg 5.000 Unterschriften notwendig, damit sich der Landtag im Sinne eines Volksbegehrens mit einer gesetzlichen Maßnahme auseinandersetzen muss.
Das Thema der "Aktuellen Stunde" - "Mehr direkte Demokratie" - war von den Grünen vorgegeben worden. Klubobmann Johannes Rauch forderte niedrigere Zugangshürden sowie einen kürzeren Fristenlauf und brachte einen entsprechenden Antrag ein. Daraufhin erklärten ÖVP und FPÖ, dass sie - auf Grundlage eines FPÖ-Antrags vom April - bereits mehrere Gespräche geführt und einen Vorschlag ausgearbeitet hätten. SPÖ-Chef Michael Ritsch nannte die ÖVP-FPÖ-Position "vernünftig" und bot an, an einem gemeinsamen Antrag mitzuarbeiten.
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