Was ist noch erlaubt?

Parkgebühr bis Nachhilfe: Lockdown-Fragen geklärt

Österreich
19.11.2020 06:00

Täglich ändert sich die Situation, täglich gibt es neue Informationen zur Corona-Krise. Finden Sie hier die Antworten auf alles, was jetzt wichtig ist - von Gesundheit über Sicherheit bis Recht.

Muss ich in meiner Gemeinde einkaufen, oder darf ich auch weiter fahren?
Die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens ist uneingeschränkt möglich. Geografisch sowie in Bezug auf die Dauer oder Häufigkeit gibt es keine Einschränkungen.

Dürfen Kinder weiterhin uneingeschränkt auf Spielplätzen spielen?
Spielplätze bleiben geöffnet. Es dürfen keine geplanten Treffen stattfinden. Zwischen Kindern aus unterschiedlichen Haushalten muss ein Meter Abstand gehalten werden.

Ich habe einen Freund/Angehörigen, der zu einem Arzttermin muss und selbst kein Auto besitzt. Darf ich mich als Chauffeur zur Verfügung stellen?
Ja. Die Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen stellt eine Ausnahme von den Ausgangsbeschränkung dar. Das gilt etwa für Einkäufe oder unaufschiebbare Behördenwege oder Arzttermine. Wichtig dabei: In Fahrzeugen müssen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem dürfen pro Sitzreihe maximal zwei Personen Platz nehmen.

Im ersten Lockdown setzten viele Städte die Parkgebühren aus, und man konnte kostenlos das Auto abstellen. Ist das jetzt auch wieder so?
Ja, aber nicht überall. Der ÖAMTC listet aktuell folgende Gemeinden auf: Salzburg, Klagenfurt, Villach, Feldkirchen, Wolfsberg, Völkermarkt, Wiener Neustadt, Perchtoldsdorf, Mistelbach, Purkersdorf, Eisenstadt, Neusiedl am See, Wels, Weiz, Feldbach, Judenburg. Achtung: Es müssen zwar keine Parkgebühren bezahlt werden, in vielen Städten/Gemeinden gilt allerdings die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin.

Ist es erlaubt, auf den Friedhof zu fahren, um eine Kerze anzuzünden?
Ja. Die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse stellt eine Ausnahme von den Beschränkungen dar. Dazu zählen Besuche auf dem Friedhof oder in Kirchen.

Ich wollte eine kaputte Glühbirne ersetzen und habe keine bekommen. Welche Waren dürfen verkauft werden, welche nicht?
In der Verordnung ist vom „typischen Warensortiment“ des jeweiligen Händlers die Rede. In der Erklärung zur Verordnung spricht das Ministerium bei Lebensmittelhändlern beispielhaft von Lebensmitteln, Sanitärartikeln und Tierfutter. Ausgenommen wären etwa Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte. Glühbirnen oder Batterien dürfen als notwendige Produkte des täglichen Lebens verkauft werden.

Dürfen Nachhilfelehrer zu den Schülern nach Hause kommen oder Schüler zu Nachhilfelehrern gehen?
Das Gesundheitsministerium hält dazu fest: Einzelunterricht von Nachhilfeschülern ist zulässig, da es sich um eine nicht-körpernahe Dienstleistung handelt. Trotzdem wird eine digitale Abhaltung empfohlen.

Ich betreibe einen Tennisplatz und möchte renovieren. Gilt das Betretungsverbot für Handwerker?
Nein. Sportstätten sind für die Sportausübung gesperrt. Die Betreiber bzw. Eigentümer dürfen weiterhin Arbeiten durchführen, Handwerker dürfen den Betrieb betreten. Auch Spitzensportler sind vom Betretungsverbot ausgenommen.

Meine Frau lebt in einem Pflegeheim. Darf ich sie für einen Spaziergang abholen?
Man darf das Haus verlassen, um den nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner zu treffen. Möchte man das Pflegeheim betreten, sind die Regeln zu beachten: ein Besucher pro Bewohner pro Woche (regionale Verschärfungen, z.B. in Oberösterreich).

Mein Friseur bietet mir an, meine Haare bei mir zu Hause zu schneiden. Ist das laut Verordnung zulässig?
Das wird noch rechtlich klargestellt. Es gilt ein Betretungsverbot von Kundenbereichen, der Friseur darf aber sein Haus aus „beruflichen Zwecken“ verlassen und zum Kunden nach Hause fahren. Im privaten Wohnbereich sind etwa Leistungen von Elektriker und Co. erlaubt. Aus epidemiologischen Gründen empfiehlt das Ministerium, nicht notwendige Termine zu verschieben.

Schicken Sie uns Ihre Fragen an corona@kronenzeitung.at.

Grafik: Die Maßnahmen im Überblick

Fakten

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