Geringe Geldstrafen würden häufig von Eltern bezahlt, so werde ein erzieherischer Effekt verfehlt, ist Ragger überzeugt. "Daher ist es sinnvoller, wenn der Jungendliche Straßen kehrt, Hilfsdienste beim Roten Kreuz oder in anderen sozialen Einrichtungen leistet." Sollten sich Jugendliche weigern, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, müssen sie Strafe zahlen. Der Strafrahmen wird dabei auf bis zu 1.000 Euro erhöht.
Schwere Alkoholika und Alkopops erst ab 18
Auch bei Alkohol für Jugendliche sind strengere Regeln vorgesehen. Schwere Alkoholika und Alkopops soll es erst ab der Volljährigkeit geben. "Kärntenweit werden 30 Prozent der Sachbeschädigungen und 15 Prozent der Körperverletzungen durch Jugendliche verursacht. Aus diesem Grund werden schwere Alkoholika und Alkopops nun ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr verboten", so Ragger.
Das neue Jugendschutzgesetz sieht noch eine weitere Verschärfung vor: Schwere Übertretungen sollen zukünftig auch der Führerscheinbehörde gemeldet werden können. Stellt diese eine massive Unzuverlässigkeit für den Straßenverkehr fest, wird der Führerschein abgenommen.









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