Strengstes Gesetz

Härtere Strafen für jugendliche Straftäter

Kärnten
28.10.2010 13:48
Soziallandesrat Christian Ragger kündigt für Kärnten das strengste Jugendschutzgesetz Österreichs an. "Jetzt ist Schluss mit lustig. Auch die Jugend muss lernen, für das, was sie anrichten, geradezustehen. Daher werden die Strafen empfindlich erhöht. Bis zu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit müssen die Jungendlichen künftig verrichten, wenn sie was anrichten", so Ragger. Die Änderungen des derzeitigen Gesetzes wurden am Donnerstag von FPK und ÖVP beschlossen.

Geringe Geldstrafen würden häufig von Eltern bezahlt, so werde ein erzieherischer Effekt verfehlt, ist Ragger überzeugt. "Daher ist es sinnvoller, wenn der Jungendliche Straßen kehrt, Hilfsdienste beim Roten Kreuz oder in anderen sozialen Einrichtungen leistet." Sollten sich Jugendliche weigern, gemeinnützige Arbeit zu verrichten, müssen sie Strafe zahlen. Der Strafrahmen wird dabei auf bis zu 1.000 Euro erhöht.

Schwere Alkoholika und Alkopops erst ab 18
Auch bei Alkohol für Jugendliche sind strengere Regeln vorgesehen. Schwere Alkoholika und Alkopops soll es erst ab der Volljährigkeit geben. "Kärntenweit werden 30 Prozent der Sachbeschädigungen und 15 Prozent der Körperverletzungen durch Jugendliche verursacht. Aus diesem Grund werden schwere Alkoholika und Alkopops nun ausnahmslos bis zum 18. Lebensjahr verboten", so Ragger.

Das neue Jugendschutzgesetz sieht noch eine weitere Verschärfung vor: Schwere Übertretungen sollen zukünftig auch der Führerscheinbehörde gemeldet werden können. Stellt diese eine massive Unzuverlässigkeit für den Straßenverkehr fest, wird der Führerschein abgenommen.

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