Sparer bangen um Geld

Commerzbank-Opfer fühlen sich im Stich gelassen

Burgenland
05.11.2020 05:56
Hunderttausende Euro haben Betroffene auf der Commerzialbank liegen gehabt, oft Abfertigungen oder Ersparnisse eines ganzen Lebens. Sie hatten gehofft, durch die Ausnahmeregelung im Gesetz ihr Geld wieder zurückzuerhalten. Doch die Einlagensicherung (ESA) ließ sie abblitzen. Die Sparer sind nun verärgert.

Während die meisten Bankkunden bereits von der Einlagensicherung entschädigt wurden, kämpfen andere weiter um ihr Geld. Für sie stehen teils hohe Summen weit über den abgesicherten 100.000 Euro auf dem Spiel. In Ausnahmefällen können auch Einlagen bis 500.000 Euro erstattet werden. Letztlich entscheidet aber die ESA, ob entschädigt wird oder nicht. Manche Betroffene wurden abgewiesen. So hatte eine Frau ihre Abfertigung sowie Pensionsvorsorge auf das Konto einer anderen Bank erhalten und danach auf ein Sparbuch der Commerzialbank gelegt. Von dem sechsstelligen Betrag erhält sie nichts zurück. Die ESA begründet die Entscheidung damit, dass mit dem Überweisen eine Veranlagung getroffen worden sei. Für die Betroffene völlig unverständlich: „Es steht nirgendwo im Gesetz, dass man das Geld nicht transferieren darf.“

Betroffene: „Jetzt ist alles weg“
Massiv betroffen ist auch eine Familie mit einer Landwirtschaft. Nicht nur war einer der vielen von der Bank erfundenen Scheinkredite auf ihren Namen gelaufen, die Familie hatte auch viel Geld bei der Regionalbank. Die AMA-Förderung, Rücklagen für die Gründung einer Gesellschaft und die Ersparnisse des Vaters für die bevorstehende Pension – nichts wurde in die Ausnahmeregelung aufgenommen. Viele Hunderttausend Euro fehlen. „Mein Vater hat ein Leben lang schwer gearbeitet, jetzt ist alles weg“, ist die Tochter fassungslos. Sie glaubt, dass das Gesetz durchaus einen Spielraum zulasse, die ESA aber vorschnell viele Fälle ablehne, um Geld zu sparen.

„Verpflichtet, mit den Mitteln sorgsam umzugehen“
Dem widerspricht der Chef der Einlagensicherung, Stefan Tacke. 490 Millionen Euro seien bereits erstattet worden. Die Ausnahmebestimmung sei aber nur für Sonderfälle vorgesehen und treffe hier nicht zu. Man zahle aus, was gesetzlich gedeckt sei. „Wir sind verpflichtet, mit den Mitteln unserer Mitgliedsinstitute sorgsam umzugehen. Wir können nicht nach dem Gießkannenprinzip entschädigen“, so Tacke. Jeder Fall werde geprüft. Es stehe den Betroffenen aber frei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Das werden wohl die wenigsten tun. „Ich will nicht noch Tausende Euro für einen Anwalt ausgeben. Wer garantiert mir, dass ich gewinne“, meint eine Sparerin. Auch die Rechtsschutzversicherung sei abgesprungen. „Alle waschen ihre Hände in Unschuld“, sagt eine andere Geschädigte.

Christoph Miehl, Kronen Zeitung

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