Die Ryanair-Tochter Laudamotion darf Schwangere und Mitarbeiterinnen in Mutterschutz oder Karenz nicht kündigen. Das Arbeits- und Sozialgericht in Korneuburg hat entsprechende Klagebegehren abgewiesen. Das Urteil betrifft 17 Frauen, großteils Flugbegleiterinnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wie die Gewerkschaft vida mitteilte, hatte Laudamotion argumentiert, dass aufgrund der Corona-Krise die Kündigungen betriebsbedingt erforderlich seien. Die Aufrechterhaltung der Dienstverhältnisse sei der Airline unzumutbar, zumal die Beklagten den neuen Kollektivvertrag nicht akzeptiert hätten, so die Argumentation vor Gericht. Ryanair hat die Wiener Tochter inzwischen stillgelegt und den Flugbetrieb auf die Lauda Europe mit Sitz in Malta übertragen.
Gericht: Ausnahme greift hier nicht
Schwangere und Mütter sind in Österreich durch das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung geschützt. Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis wegen einer Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes nicht ohne Schaden für den Betrieb weiter aufrechterhalten kann, kann das Arbeitsgericht der Kündigung zustimmen. Im Fall von Laudamotion verwehrte der Richter die Zustimmung.
Die Beschäftigten haben somit ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Laudamotion GmbH. Sollten die Gehälter in den vergangenen Monaten nicht bezahlt worden sein, können diese Ansprüche nach dem alten Laudamotion-KV nachgefordert werden. Im Falle eines Betriebsübergangs zu Lauda Europe läuft das Dienstverhältnis nach Betriebsschließung bei Lauda Europe weiter.
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