Überrumpelt und eingeschüchtert reagierte zunächst der Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Mattersburg auf die Forderungen seines ehemaligen Arbeitgebers. Während seiner Tätigkeit für die Firma hatte der Mann den Stapler-Führerschein abgelegt und einen Lehrgang für Brandschutz absolviert. Als der Mann die Firma verließ, forderte der Unternehmer die Ausbildungskosten in der Höhe von 758 Euro von dem Hilfsarbeiter zurück. Der Mann zahlte, wandte sich dann aber doch an die Arbeiterkammer.
"Grundsätzlich ist die Forderung der Firma korrekt, allerdings nur in jener Höhe, die tatsächlich aufgewandt wurde. Das waren im konkreten Fall 196 Euro", erklärt AK-Jurist Martin Sugetich. 588 Euro hatte nämlich das AMS für die Ausbildung des Arbeiters bezahlt. Diese Summe muss der Mann natürlich nicht zurückzahlen. Auf Intervention der AK wurde die Differenzsumme rückerstattet. "Hätte sich der Mann nicht bei uns gemeldet, hätte das Unternehmen ein sattes Körberlgeld gemacht", so der Experte. Er rät immer die Fakten prüfen zu lassen.











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