Hibler vs. Blanik

Wahlkampf in Lienz noch vor dem VfGH-Urteil voll entbrannt

Tirol
13.10.2010 14:34
Noch vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, ob die Bürgermeisterstichwahl in Lienz vom vergangenen März aufgehoben wird, ist in der Bezirksstadt der Wahlkampf voll entbrannt. Ortschef Johannes Hibler (ÖVP, Bild) hatte angekündigt, die Korruptionsstaatsanwaltschaft einschalten zu wollen, weil seine Gegenkandidatin, Elisabeth Blanik (SPÖ), nicht rechtzeitig vor Unregelmäßigkeiten gewarnt hätte. Blanik selbst sah einer möglichen Anzeige am Mittwoch "gelassen" entgegen.

Die Stichwahl im März hatte mit nur 14 Stimmen Vorsprung für Hibler geendet. Ein erster Versuch von BZÖ-Nationalrat Gerhard Huber vor dem Höchstgericht war gescheitert. Nach der SP-Anfechtung rechnen Osttiroler Politiker nun mit einer Aufhebung der Stichwahl und einer Neuwahl. Stein des Anstoßes für die Anzeige bei der Kontrollbehörde ist nun eine Formulierung Blaniks, dass bei der Stichwahl "die Falle zugeschnappt" sei. Hibler hatte argumentiert, dass offenbar bereits vorher bekannte Missstände bei der Ausgabe von Wahlkarten sofort gemeldet hätten werden müssen.

Blanik: "Mehrere Hinweise"
Die Lienzer Vizebürgermeisterin Blanik betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass sie sich schon vor der Stichwahl bei der Gemeinde informiert habe, ob die Vorgehensweise der telefonischen Wahlkartenausgabe rechtens sei. Sie habe das persönliche Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht und ihn darauf hingewiesen, dass in der Tiroler Wahlordnung nur eine schriftliche Ausgabe der Wahlkarten erlaubt sei. Ihre Bedenken habe sie auch im Stadtrat geäußert. Zudem habe der Bürgermeister die telefonische Wahlkartenbeantragung auch mittels Inserat beworben.

Entscheidung abwarten
Selbst als die Causa bereits beim Verfassungsgerichtshof anhängig gewesen sei und somit dem Bürgermeister die "Schieflage" der Wahlkartenausgabe bekannt gewesen sei, habe er bei der Bundespräsidentenwahl erneut diese Art der Wahlkartenausgabe erlaubt. Auch hier habe es erneut von Seite der SPÖ im Rahmen der Wahlkommission einen entsprechenden Hinweis gegeben. "Jetzt gilt es, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten und in Ruhe für die Stadt weiterzuarbeiten", meinte Blanik.

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