
Schlechtes Arbeitsklima, großer Leistungsdruck, nicht bezahlte Überstunden, nur schleppende Überweisung der Löhne – das alles wurde für den Bäcker zu viel. Er dachte an Kündigung. "Gott sei Dank hat er vor diesem Schritt noch bei uns Rat gesucht", betont AK-Jurist Heinz-Erik Hobisch.
Fälle wie diesen gibt es oft. Da steckt System dahinter. Denn kündigen langjährige Mitarbeiter selbst, fallen sie um ihre Abfertigung um. Im konkreten Fall wurde dem Chef eine Frist gesetzt, binnen der er die ausständigen Löhne und Überstunden zu bezahlen hatte. "Der Unternehmer hat diese Frist verstreichen lassen. Daher war ein vorzeitiger Austritt berechtigt", erklärt Hobisch.
Die AK konnte für den Bäcker Ansprüche von 49.000 Euro geltend machen. "Auf die hätte der Betroffene bei einer Kündigung verzichtet", so der Jurist. Er empfiehlt daher allen Beschäftigten in ähnlichen Situationen, sich beraten zu lassen und keinesfalls voreilige Schritte zu setzen.
von Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung











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