"Bin einzigartig"

Strafprozess um 70 Euro gegen Wiener "Zettelpoeten"

Wien
08.10.2010 13:44
Ein Prozess am Straflandesgericht vom vergangenem Februar, in dem er wegen "Verzierens" mehrerer Steinplatten im Museumsquartier zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, hat für den "Zettelpoeten" Helmut Seethaler weitere strafrechtliche Folgen gehabt. Er musste sich am Freitag neuerlich wegen Sachbeschädigung vor dem Kadi verantworten, da er nach dem damaligen Gerichtsauftritt mit einem Textmarker auf den Fußboden vor dem Verhandlungssaal "Kunstverbreitung bringt mi ins Häf'n" gemalt haben soll.

Die Verhandlung fand diesmal im Bezirksgericht Josefstadt statt. Inkriminiert war eine Schadenssumme von 70 Euro – so viel kostete laut Strafantrag die Entfernung des Schriftzugs mittels eines Spezialreinigers. "Das ist toll, dass ich das gemacht habe. Da war einmal Action. Ich bin stolz drauf. Ich würde es wieder tun, aber nachher wegwischen", lautete Seethalers Verantwortung. Und zu Richterin Margareta Richter bemerkte er: "Was wollen's von mir leicht? Ich mach nur meine Arbeit." "Und ich die meine", zeigte sich diese schlagfertig.

Seethaler sieht sich als "einzigartig"
Der Angeklagte betonte, er sei "einzigartig", da es weltweit keinen gebe, der wie er der Kunstverbreitung im öffentlichen Raum nachgehe. Daraufhin stellte die Richterin die Frage in den Raum, ob das Beschreiben von Plakatwänden und Mauern mit einer Kontonummer und der Web-Adresse www.hoffnung.at - wie von Seethaler mit Vorliebe praktiziert - einzigartige Kunst sei. "Ja, www.hoffnung.at ist der schönste Tag überhaupt", insistierte Seethaler. Als "Tag" wird im Graffiti-Jargon das Signaturkürzel beziehungsweise die Unterschrift eines Sprayers bezeichnet.

Kein teurer Spezialreiniger notwendig?
Er versicherte, im Straflandesgericht einen wasserlöslichen Stift verwendet und die Absicht gehabt zu haben, den Schriftzug wegzuwischen, nachdem er von Medienvertretern fotografiert und gefilmt worden war: "Das hab ich dann vergessen. Es war damals keine Zeit mehr." Er sei am nächsten Tag neuerlich ins Gericht spaziert, um das Versäumte nachzuholen: "Da war's schon weg. Die Putzfrau hat mir erzählt, dass sie zweimal mit dem Wischmopp drüber gefahren ist." Insofern sei die Behauptung unrichtig, es hätte eines teuren Spezialreinigers bedurft, um sein "Pamphlet" loszuwerden.

Die Richterin will nun die betreffende Raumpflegerin ausforschen und befragen. Die Verhandlung wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt.

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