Nicht rechtskräftig

Eigenen Vater ermordet: 18 Jahre Haft für Sohn

Oberösterreich
22.09.2020 18:25

In Steyr ging der Mordprozess gegen einen 43-Jährigen, der am Faschingsdienstag seinen Vater (78) in Enns erwürgt haben soll, am Dienstagnachmittag zu Ende. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus - 18 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der noch nach dem Angriff beim Notruf gesagt hatte, „Ich habe meinen Vater umgebracht“, hatte sich im Prozess nur wegen Totschlags für schuldig erklärt.

Nachdem am Tatort noch ein Thera-Band vorgefunden worden war, konnte Gerichtsmediziner Harald Meyer nicht ausschließen, dass der Täter sein Opfer auch gedrosselt habe. Sein Fazit aus dem Obduktionsergebnis: „Wegen der Gewalteinwirkungen am Hals“ sei der Pensionist „nicht auf natürliche Weise zu Tode gekommen“. Auf die Nachfrage des Verteidigers versicherte der Angeklagte daraufhin: „Es tut mir leid, dass mein Vater gestorben ist.“

Zurechnungsfähig
Laut psychiatrischem Gutachten soll der Angeklagte ein narzisstisches Verhalten an den Tag legen und die Schuld immer bei anderen suchen. Seine depressiven Stimmungen würden daher rühren, dass eine Diskrepanz zwischen persönlicher Erwartungshaltung und dem im Leben Erreichten bestehe, so Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner. Zurechnungsfähig sei er jedoch zum Zeitpunkt der Tat gewesen. 

Kehlkopf gebrochen
Am 25. Februar dürfte es über die medizinische Pflege der dementen Mutter wieder einmal Unstimmigkeiten gegeben haben. Der Sohn kam am Abend aus Linz in das elterliche Wohnhaus nach Enns. Als der Vater sich von ihm weggedreht habe, „fasste er ihn an der Schulter, drehte ihn zu sich und drückte zu“, beschrieb Staatsanwalt Andreas Pechatschek. „Die Kehlkopfhörner wurden gebrochen und es kam zu Staublutungen in den Augen“, zitierte er aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Der Sohn wandte „massive, erhebliche Gewalt an“.

Mord für Ankläger außer Streit
Erst im Nachhinein habe er die Tötungsabsicht geleugnet, so Pechatschek. Doch für den Ankläger stand ein Mord außer Streit: „Hätten Sie mit bloßen Händen Ihren leiblichen Vater getötet, nur weil es Unstimmigkeiten wegen der Betreuung gegeben hat?“, fragte er die Geschworenen.

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Die Kehlkopfhörner wurden gebrochen und es kam zu Staublutungen in den Augen.

Staatsanwalt Andreas Pechatschek

Vater ein Tyrann?
Verteidiger Karl Puchmayr, ein Bekannter der Familie, malte ein ganz anderes Bild. Er beschrieb den Vater als Tyrannen, unter dem vor allem die Mutter und der Angeklagte jahrelang gelitten hätten. Am frühen Abend des Faschingsdienstags habe er von seinem Mandanten eine Nachricht aufs Handy erhalten, dass er sich dringend melden solle, was er jedoch nicht getan habe. Wenig später kam die Nachricht: „Habe meinen Vater umgebracht.“

„Attacke abgewehrt“
Der Angeklagte meinte dann am Dienstag vor Gericht, „ich habe ihn nicht erwürgt“. Er habe „im berauschten Zustand“ massiv mit dem Ellbogen eine Attacke des Vaters abgewehrt. Er sei zuerst von diesem angegriffen worden, weshalb der damals 42-Jährige in Rage geraten sei. Dann habe er sich „so lange gewehrt, bis der Vater sich nicht mehr gerührt hat“, schilderte er den Tathergang. „Heute erzählen Sie uns eine ganz andere Geschichte“, meinte Richterin Christina Forstner.

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So lange gewehrt, bis der Vater sich nicht mehr gerührt hat

Angeklagter

Selbstmordversuch mit Medikamenten
Seit 2011 habe sich nach seinem Burn-out das Verhältnis zum Vater weiter verschlechtert, Unterhaltsforderungen seien vor Gericht ausgestritten worden, holte der Angeklagte aus. Der Sohn habe auch versucht, sich mit einem Medikamentencocktail das Leben zu nehmen, machte eine Therapie. Eigentlich habe er nur „einen wertschätzenden Umgang von seinem narzisstischen Vater gefordert“ - auch seiner Mutter gegenüber. Doch dieser habe nur „Autos geliebt“.

Keine Reue
In all den Jahren will der Sohn den Eindruck gewonnen haben, dass der Senior „die Mutter bewusst krank machen wollte, damit er sie bald loshabe“, erhob er schwere Vorwürfe. Mitleid oder Reue wegen der Tat am Faschingsdienstag zeigte der Angeklagte nicht. Richterin Christina Forstner wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er sich selbst gestellt hatte, mildernd, erschwerend, weil sich die Tat gegen einen Angehörigen richtete. Der 43-Jährige erhob Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das Urteil, die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an.

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