Ein neuer Rohbericht des Rechnungshofs zur Grundversorgung von Flüchtlingen zeigt enorme Fehler im System auf. So sind Leistungen geflossen, während die Personen gar nicht in Österreich waren. Kritik am zuständigen Fonds Soziales Wien gibt Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) an das Innenministerium weiter.
Wer den 148 Seiten dicken Bericht liest, bekommt rasch den Eindruck, dass man mit Steuergeld auch effizienter umgehen könnte. So ist zu lesen, dass der Fonds Soziales Wien (FSW) „über keinen ausreichenden Überblick über die einzelnen Personen in Grundversorgung“ verfügte und Leistungen ausbezahlt wurden, während sich diese Flüchtlinge im Aushalt aufhielten.
251 Personen meldeten ihre Auslandsaufenthalte nicht, und der Fonds Soziales Wien bemerkte die Abwesenheit bei der Auszahlung der Leistungen nicht. Daher ergaben sich Rückforderungen, Ende Juli 2019 waren rund 34.700 Euro offen.
Zitat aus dem Bericht des Rechnungshofs
Das Innenministerium hatte den FSW im Zeitraum von 2015 bis 2019 über 722 Personen informiert, die sich im Ausland befanden. Zitat aus dem Bericht: „251 Personen meldeten ihre Auslandsaufenthalte nicht von sich aus dem Fonds Soziales Wien. Wien bemerkte die Abwesenheit bei der Auszahlung der Leistungen nicht.“
Der Fond Soziales Wien verfügte aus seiner eigenen IT über keinen ausreichenden Überblick über die den einzelnen Personen in Grundversorgung gewährten Leistungen und dazugehörigen Daten. Daher bestand keine ausreichende Transparenz.
Zitat aus dem Bericht des Rechnungshofs
Hacker sieht sich von Bericht entlastet
Stadtrat Hacker fühlt sich durch den Bericht dennoch entlastet. „Es gab ungeheuerliche Vorwürfe des Innenministers gegenüber der Administration in Wien. Nämlich, dass riesengroße Geldbeträge bewusst absichtlich völlig falsch verwendet werden. Diese Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Eine Entschuldigung ist fällig.“ Schuld an den Problemen sei die Software des Innenministeriums, technisch sei man „kurz nach der Lochkarte stecken geblieben“.
In Wien bezog ein erheblicher Anteil der subsidiär Schutzberechtigten in Grundversorgung auch Mindestsicherung. Da sie häufig aus anderen Bundesländern nach Wien zogen, erfolgte keine Verteilung (...) nach Bevölkerungsschlüssel.
Zitat aus dem Bericht des Rechnungshofs
Vom Innenministerium heißt es: „Jede Grundversorgungsstelle ist für die betreuten Grundversorgungsbezieher selbst verantwortlich. Der Bund kann hierbei nur unterstützend tätig sein.“ Empfohlen werden etwa „regelmäßige Standeskontrollen“. Weiter: „Die Datenbank ist voll funktionsfähig. Die angesprochene Kontrolle von Personen muss darüber hinaus ohnehin physisch erfolgen.“
Michael Pommer, Kronen Zeitung
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