AvW-Chef Welsbach

Fußfessel: Erster Promi-Häftling mit Antrag abgeblitzt

Kärnten
20.09.2010 12:46
Wolfgang Auer von Welsbach, der mittels der neuen elektronischen Fußfessel in "Freiheit" gelangen will, ist mit seinem Antrag vorerst abgeblitzt. Der Haftrichter hat am Montag "Tatbegehungsgefahr" festgestellt und den elektronisch überwachten Hausarrest nicht genehmigt.

Auer von Welsbach, Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, bleibt also bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Michael Sommer entrüstete sich am Montag, es sei bei der Verhandlung "pauschal auf alte Beschlüsse verwiesen worden". Er werde jedenfalls Beschwerde einlegen. 

"Der Haftrichter nimmt Tatbegehungsgefahr an, das schließt eine Fußfessel aus", sagte Sommer. Das Gericht entschied, dass Auer-Welsbach "gläubigerschädigende Kriminalität durch Beweismittelmanipulation" begehen könnte. Die Beschwerde gegen die Ablehnung gehe nun an das Oberlandesgericht Graz. Der Anwalt rechnet mit einer Entscheidung in etwa vier Wochen. 

Antrag für 45-jährige Kärntnerin bewilligt
Während Wolfgang Auer von Welsbach abgeblitzt ist, wurde am Montag am Landesgericht Klagenfurt indes der Antrag einer 45 Jahre alten Kärntnerin, die als erster weiblicher Häftling mit einer elektronischen Fußfessel nach Hause gehen konnte, bewilligt. Die Frau ist bereits Freigängerin und hat einen Arbeitsplatz, den sie sich selbst aus der Haft heraus besorgt hat. Sie wurde wegen eines Eigentumsdeliktes verurteilt, ihre Strafe endet im Juni 2011. "Das ist der Idealfall einer sanften Entlassung", meinte der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, Peter Bevc, zu der Entscheidung.

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