Hausarrest statt im Knast: Für den 53-jährigen Finanzdienstleister Wolfgang Auer von Welsbach könnte das nächste Woche Realität werden. Am 23. April musste er ja die Bequemlichkeit seiner Luxusvilla in Krumpendorf gegen die Unannehmlichkeiten in der Klagenfurter Justizanstalt eintauschen. Damals wurde er festgenommen, sämtliche Enthaftungsanträge wurden abgelehnt. Er steht unter Verdacht, mit den Millionen der Anleger jongliert zu haben. Ein Anklageentwurf wurde in Graz bereits vorgelegt.
"Jetzt sind wir guter Dinge, dass unserem Antrag auf elektronische Fußfesseln stattgegeben wird", sagt Auers Anwalt Michael Sommer. Denn das Gericht hat bereits diese Woche die vorläufige Bewährungshilfe angeordnet – "Neustart" ist ja für das Procedere mitverantwortlich – und lässt den schönen Familiensitz dahingehend überprüfen, ob der gefallene AvW-Boss dort auch festgehalten werden kann.
Transponder schlägt beim Verlassen Alarm
Er darf das Haus, in dem seine Frau und sein schulpflichtiger jüngster Sohn leben, ja nur zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Zwecke wie etwa Arztbesuche verlassen; andernfalls schlägt der Transponder, mit dem die Fesseln verbunden sind, Alarm. Die Zeit, in der Auer im Hausarrest verbringt, wird übrigens auf eine allfällige Haftstrafe angerechnet.
Die Entscheidung darüber fällt Richter Josef Testin am Montag – lässt er Auer tatsächlich "frei", geschieht dies übrigens gegen den Willen der Klagenfurter Staatsanwaltschaft: "Wir haben bereits eine negative Stellungnahme zu den Fußfesseln abgegeben. Daran hat sich auch nichts geändert", betonte Sprecher Helmut Jamnig Mittwoch erneut.
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