Sozialhilfe-Prozess

Urlaubsfotos riefen Staatsanwalt auf den Plan

Tirol
10.07.2020 10:00

Wenige Monate nachdem eine Tirolerin (36) ein Erbe in Höhe von rund 350.000 Euro erhalten hatte, suchte sie erfolgreich um Mindestsicherung an. Als Angeklagte musste sie deshalb am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck erklären, wo das ganze Geld geblieben war. Ins Rollen geraten waren die Ermittlungen durch Facebook-Urlaubsfotos aus Tunesien.

Irgendein Bekannter dürfte sich 2019 daran gestoßen haben, dass sich die Frau in der Strandidylle präsentierte – obwohl sie daheim in Tirol ab 2014 Mindestsicherungs-Bezieherin war. Diese müssen laut Gesetz seit 2018 alle Auslandsaufenhalte (auch Urlaube) melden.

Erbe vom Vater
Doch dieser Regelverstoß war bei Weitem nicht so folgenreich wie weitere polizeiliche Ermittlungen: Es stellte sich heraus, dass die Frau 2013 vom verstorbenen Vater mehrere (wenn auch nicht hochwertige) Wohnungen geerbt und eine Lebensversicherung in Höhe von 40.000 Euro erhalten hatte. Nach Verkauf der Wohnungen und diversen Kosten sollten rund 188.000 Euro übrig geblieben sein. Die Angeklagte verschwieg bei ihren Sozialhilfeansuchen (auch Mietzinsbeihilfe) jegliches Vermögen. Auch die Tilgung alter Schulden blieb aus, immerhin liefen seit 2007 Exekutionen gegen die Frau.

Wo ist das ganze Geld?
„Wo ist denn das ganze Geld geblieben?“, wunderte sich Richterin Verena Offer. „Sie hat es verpulvert, beim ersten Antrag auf Mindestsicherung war nichts mehr da“, betonte der Verteidiger. Die 36-Jährige selbst führte u.a. Möbelkäufe, die Sanierung einer Wohnung und jener der Mutter, Urlaube und einen generell teuren Lebenswandel ins Treffen. Für Außenstehende kaum zu begreifen: 30.000 Euro gab’s für eine Bekannte, die damit eigene Schulden tilgte – und sich mit dem Rest ein Pferd kaufte. Für das Tier fielen dann erneut Unkosten an, die die Angeklagte berappte.

Betrug nicht beweisbar
Am Ende konnte das Gericht nicht beweisen, dass vom Erbe beim Antrag auf Mindestsicherung noch etwas übrig war - daher Freispruch vom Betrugsvorwurf. Die nicht erfolgten Zahlungen an Gläubiger („Ich weiß nicht mehr warum“) wurden als Krida gewertet. Dafür setzte es für die Unbescholtene 2160 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt. Die nunmehrige Verkäuferin nahm dies an.

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