Nachts im Lokal

Sperrstunden-Sünder Van der Bellen: Strafe ist fix

Politik
26.05.2020 06:00

Die „Krone“-Story über Alexander Van der Bellens nächtlichen Lokalbesuch geht um die Welt. Wie berichtet, wurden der Bundespräsident und seine Frau Doris Schmidauer in der Nacht auf Sonntag fast eineinhalb Stunden nach der verordneten Corona-Sperrstunde im Gastgarten eines Italieners in der Wiener Innenstadt von der Polizei erwischt. Obwohl sich der Wiener Magistrat noch zugeknöpft gibt, wird die Causa wohl ein Nachspiel mit einer Geldstrafe haben.

Spitzenpolitiker haben in der Virus-Zeit mit den vielen verwirrenden Verordnungen eine Vorbildwirkung. Unsere Staatsspitze scheint freilich Probleme mit der neuen Normalität und den Covid-19-Bestimmungen zu haben.

Die „Krone“-Aufregerstory um Bundespräsident Alexander Van der Bellen als „Sperrstund-Sünder“, der samt Ehefrau und einem befreundeten Pärchen spätnachts gegen 0.20 Uhr im Schanigarten eines Nobel-Italieners im Herzen Wiens in eine Polizeikontrolle tappte, geht um die Welt.

„Willkommen im Club, Mr. President“
Dazu passt, dass ausgerechnet Szene-Wirt Martin Ho, der mit einer illegalen „Corona-Party“ in seinem Lokal für Wirbel gesorgt hatte, „Willkommen im Club, Mr. President“ postet. Der eine hat verschlafen, der andere sich verplaudert und die Uhrzeit vergessen...

Und erst vor Kurzem sorgte Bundeskanzler Sebastian Kurz ja mit viel zu wenigen Babyelefanten Abstand zwischen sich und Bewohnern beim Besuch im Kleinwalsertal in Vorarlberg für gehörigen Wirbel.

Betreten von Gastgewerbe-Betrieben zwischen 23 und 6 Uhr verboten
Provokant gefragt: Kann man dann von uns Normalbürgern die Einhaltung aller Regeln verlangen oder dass wir beim Wirt um 23 Uhr nach Hause gehen? Rechtlich ist die Antwort laut Gesundheitsministerium klar: Das Betreten von Betriebsstätten des Gastgewerbes (und dazu zählt auch der Gastgarten) ist nach Paragraf 6 der Lockerungsverordnung zwischen 23 und 6 Uhr verboten. Während der Strafrahmen für den Wirt bis zu 30.000 Euro beträgt, droht einem Gast für die Verwaltungsübertretung bis zu 3600 Euro Geldbuße.

Auf Rückfrage beim Magistrat wurde der eingelangte Polizeibericht zwar bestätigt, sonst gab man sich aber bedeckt. Eines scheint aber fix: Der Lokalbesitzer wird zahlen müssen! Die allfällige Corona-Strafe will unser Staatsoberhaupt übernehmen.

Ob ihm selbst Ungemach droht, ist etwas für juristische Feinspitze. Generell müsste die Bundesversammlung (also National- und Bundesrat) einer behördlichen Verfolgung zustimmen. Ehefrau Doris Schmidauer könnte allerdings eine Strafe blühen.

Hofer: „Generalamnestie“ für alle Corona-Sünder
Der Verstoß von Van der Bellen gegen die Coronavirus-Sperrstunden-Verordnung beschäftigt auch die heimische Innenpolitik. Während es seitens der Regierungsparteien keine Schelte gegen das Staatsoberhaupt gibt, fordert FPÖ-Chef Norbert Hofer eine „Generalamnestie“. Diese wünscht sich Hofer „für alle Österreicherinnen und Österreicher, die im Rahmen der sogenannten Corona-Verordnungen eine Geldstrafe zu entrichten hatten“.

Kronen Zeitung/krone.at

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