Mit Lockerungen
Deutschland verlängert Beschränkungen bis 5. Juni
Seit Ende März gibt es weitreichende Beschränkungen in Deutschland. Diese werden nun - mit Lockerungen - bis zum 5. Juni verlängert. Künftig sollen sich etwa auch Angehörige aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Dafür wird es eine weitgehende Maskenpflicht in der Öffentlichkeit geben.
In Deutschland werden die Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum zur Eindämmung des Coronavirus bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch auch auf eine Lockerung. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen.
Regelungen gelten seit Ende März
Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als deutschlandweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.
Intensive Verhandlungen
Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen.
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