Wenn die erholsamsten Wochen des Jahres durch Lärm, schlechtes Essen oder dreckige Hotelzimmer vermiest werden, kann man vom Reiseveranstalter nicht unbeträchtliche Summen verlangen.
Grundlage dafür ist die Frankfurter Tabelle,die auch vor österreichischen Gerichten gilt. Wieviel dutatsächlich bei schlechter Unterkunft, miserablem Essen,nicht vorhandenem Transport oder sonstigen Mängeln verlangenkannst, erfährst du auf Krone.at. Experten geben aber wichtigeRatschläge, um in den Genuss einer Preisminderung zu kommen:Wichtig ist, noch am Urlaubsort Beweismaterial zu sichern - macheFotos und sammle Adressen von Zeugen. Die Mängel müssensofort dem Reiseleiter mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigunggemeldet werden. Zurück in der trauten Heimat, schicke danndie Liste sämtliche rMissstände an den Veranstalter.Macht dieser keine Anstalten auf Wiedergutmachung, bleibt nurder Gang zum Gericht. Die Verjährungsfrist für Gerichtsklagenbeträgt hierzulande zwei Jahre!
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