Kritik an Maßnahmen

Häftlinge fordern Corona-Tests für alle Insassen

Wien
11.04.2020 11:44

Erneut schlagen Häftlinge aus der Justizanstalt Josefstadt in Wien Alarm: Mehrere Insassen schilderten in Briefen, dass vorgeschriebene Maßnahmen, die aufgrund der Coronavirus-Epidemie verordnet wurden, noch immer nicht beherzigt werden. Der Mindestabstand von einem bis eineinhalb Metern werde von Mitgefangenen und Wachpersonal nicht eingehalten.

Bereits vor einer Woche wurde auf Missstände in der Haftanstalt hingewiesen - seit dem dürfte sich jedoch nicht viel geändert haben, wie Betroffene in Briefen schildern.

„Sicherheitsabstand ein Ding der Unmöglichkeit“
Einer der Briefschreiber wünscht sich Testungen sämtlicher Insassen der JA Josefstadt - mit Kapazitäten für 1057 Insassen das größte Gefängnis des Landes - auf das Coronavirus, „weil 1200 Häftlinge auf engstem Raum sind“. Der Mann ist in der JA als Hausarbeiter tätig, das sind Insassen, die in den anstaltseigenen Betrieben eingesetzt werden. „Wir als Hausarbeiter bekommen keine Sicherheitsmasken oder dergleichen“, behauptet er. Er habe abgesehen davon auch nicht „das ausreichende Equipment“, um sich bei seiner Beschäftigung entsprechend schützen zu können. In der Wäscherei würden rund 25 Personen auf engstem Raum zusammenarbeiten, hier sei die Wahrung des Sicherheitsabstands „ein Ding der Unmöglichkeit“.

Ministerium: Isolierung von Neuzugängen ausreichend
Dazu hält das Justizministerium fest, dass Justizwachebeamte seit Anfang April zum Tragen von Schutzmasken verpflichtet sind. Die Insassen wiederum würden erst nach medizinischer Prüfung und 14 Tagen Aufenthalt in Isolierabteilungen in den Haftbetrieb gelangen: „Diese können sich daher nicht mit Covid-19 angesteckt haben.“ Nach Überstellung in den Normalbetrieb tragen diese Inhaftierten weitere vier Wochen Schutzmasken.

„Die mögliche Ansteckungsgefahr durch Justizwachebeamten, die das Virus in die Anstalt bringen könnten, wird durch deren Schutzmasken minimiert, die sie verpflichtend zu tragen haben. Wenn sich die Häftlinge daher als Hausarbeiter auf regulären Abteilungen bewegen, benötigen sie keine Masken - weder zu ihrem eigenen noch zum Schutz anderer Personen“, betont das Justizministerium. Und weiter: „Wenn sich die Hausarbeiter in den isolierten Zellen aufhalten, tragen sie selbstverständlich Masken.“

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