26.03.2020 19:11 |

Keine Verlängerung

§57a-Pickerlfrist: „Werden bei Bedarf handeln“

In der Diskussion rund um eine mögliche Fristverlängerung für die Pkw-Untersuchung nach §57a will sich das zuständige Ministerium nicht dauerhaft festlegen. „Wir beobachten die Situation rund um das Coronavirus sehr genau und werden, sofern das notwendig ist, weitere Maßnahmen setzen“, heißt es aus dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf „Krone“-Anfrage.

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(Bild: kmm)

Nach aktuellem Stand müssen Auto- und Motorradfahrer die Fristen einhalten, also ihr Fahrzeug spätestens im vierten Monat nach dem auf der Plakette gestanzten Monat überprüfen lassen. „Derzeit können im Einklang mit den Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium und dem notwendigen Gesundheitsschutz in den österreichischen Werkstätten dringende Pickerlüberprüfungen durchgeführt werden“, so das Ministerium.

Fakt ist, im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Pickerlprüfungen um rund die Hälfte gesunken, offenbar weil die Menschen dem Aufruf, zu Hause zu bleiben, Folge leisten. Wird die Ausgangsbeschränkung aufgehoben, könnte das eventuell zu einem Ansturm auf die Werkstätten führen.

Pickerlfrist bleibt unverändert
Eine Fristverlängerung ist derzeit nicht zu erwarten, jedenfalls müsse die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge immer gewährleistet sein. Zudem gelte es Probleme mit der Gültigkeit im grenzübergreifenden Pendlerverkehr zu verhindern. Hier brauche es Gespräche mit den europäischen Nachbarstaaten.

„Wir evaluieren die Situation auf Basis von Verkehrssicherheit und gesundheitlichen Gefahren durch das Coronavirus laufend und sind im Dialog mit ÖAMTC und ARBÖ", hieß es. Die beiden Mobilitätsklubs hatten gefordert, die Pickerlfrist um drei Monate zu verlängern, damit „Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle bzw. Werkstatt vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind".

Die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker sprach sich gegen eine Toleranz bei abgelaufenem Pickerl aus. Die Überprüfung sei in Hinblick auf die Verkehrssicherheit wichtig, die angedachte Ausweitung der Toleranzfrist würde indes „negative Nachzieheffekte wie einen Reparaturstau" zur Folge haben, hieß es vonseiten der Fachorganisation der Wirtschaftskammer. Außerdem sei sie nicht nötig, weil man die rechtzeitige Überprüfung der Autos „unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Bestimmungen" gewährleisten könne.

Aber: „Wir beobachten die Situation rund um das Coronavirus sehr genau", ergänzt das BMK. „Bei Bedarf werden wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten rasch handeln."

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