Maßnahmen in Tirol

Eingeschränkter Betrieb bei Polizei & am Gericht

Tirol
16.03.2020 12:51

Die öffentlichen Beschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus haben unter anderem auch drastische Einschränkungen des Parteienverkehrs bei der Tiroler Polizei und am Gericht zur Folge.

„Alle Bürger werden ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit wie möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen“, heißt es vonseiten der Tiroler Polizei.

Der Fristenlauf bleibe davon ebenso unberührt wie notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen, wird betont. Entfallen würden etwa der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Anträge auf Akteneinsicht seien ebenfalls elektronisch einzubringen. Alle Polizeiinspektionen sind laut Tiroler Exekutive aber jedenfalls weiterhin als Ansprechstelle für Bürger erreichbar.

„Notbetrieb“ auch an Gerichten
Zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaats, der inneren Ordnung und des Rechtsfriedens wird und muss die Gerichtsbarkeit auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie funktionieren. „Zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte bleiben die Gerichte weiterhin zugänglich“, hieß es am Montag vonseiten des Oberlandesgerichts Innsbruck.

Allerdings seien weitreichende Einschränkungen des Gerichtsbetriebs notwendig:

  • So werden die Dienststellen im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck für den Parteienverkehr bis auf weiteres nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offen gehalten. Ausnahmen davon bestehen bei dringenden Verhandlungstätigkeiten und fristgebundenen Eingaben.
  • Der Besuch des Amtstags ist bis einschließlich 13. April nur nach telefonischer Voranmeldung möglich und wird auf dringliche Angelegenheiten beschränkt.
  • In Strafsachen sollen Verhandlungen nur in Haft- und sonstigen unaufschiebbaren Verfahren durchgeführt werden. Dabei kann auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um die Verbreitung des Corona-Virus tunlichst zu vermeiden.
  • Auch in Zivilsachen sollen mündliche Verhandlungen nur abgehalten werden, soweit es zur Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege unbedingt notwendig ist, so z.B. in Heimaufenthalts- und Unterbringungssachen und in Provisorialverfahren im Zusammenhang mit Gewaltschutz.
  • Bis auf weiteres werden nur jene Bedienstete in den Dienststellen tätig sein, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebs unbedingt erforderlich ist. Alle anderen Bediensteten können von zu Hause aus arbeiten.
  • Die Justiz-Ombudsstelle bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
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