Die öffentlichen Beschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus haben unter anderem auch drastische Einschränkungen des Parteienverkehrs bei der Tiroler Polizei und am Gericht zur Folge.
„Alle Bürger werden ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit wie möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen“, heißt es vonseiten der Tiroler Polizei.
Der Fristenlauf bleibe davon ebenso unberührt wie notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen, wird betont. Entfallen würden etwa der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Anträge auf Akteneinsicht seien ebenfalls elektronisch einzubringen. Alle Polizeiinspektionen sind laut Tiroler Exekutive aber jedenfalls weiterhin als Ansprechstelle für Bürger erreichbar.
„Notbetrieb“ auch an Gerichten
Zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaats, der inneren Ordnung und des Rechtsfriedens wird und muss die Gerichtsbarkeit auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie funktionieren. „Zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte bleiben die Gerichte weiterhin zugänglich“, hieß es am Montag vonseiten des Oberlandesgerichts Innsbruck.
Allerdings seien weitreichende Einschränkungen des Gerichtsbetriebs notwendig:
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