Gerichtshofsspruch
Kosovo: Ausrufung der Unabhängigkeit war rechtens
Den Spruch sollen zehn der insgesamt 15 IGH-Richter unterstützt haben. Auch die UNO-Sicherheitsrats-Resolution 1244 zum Kosovo aus dem Kriegsjahr 1999, die nach wie vor gilt, sei nicht durch die Unabhängigkeitserklärung verletzt worden, hieß es.
Die UNO-Vollversammlung hatte im Herbst 2008 - mehr als ein halbes Jahr, nachdem der Kosovo seine Unabhängigkeit ausgerufen hatte - dem Antrag Belgrads zugestimmt, den IGH-Standpunkt einzuholen. Konkret wurde die Frage an den IGH gerichtet: "Steht die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die vorübergehenden Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo in Einklang mit dem internationalen Recht?"
Vorsitzender: "Volkerrecht verbietet solche Schritte nicht"
Owada betonte, dass es im Völkerrecht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen gibt. Auch durch die Resolution 1244 - darin wurde die territoriale Integrität des damaligen Jugoslawien bekräftigt - bestünde kein solches Verbot. "Das Gericht kann das Argument nicht akzeptieren, dass die Resolution ein Argument enthält, welches die Möglichkeit der Verkündung der Unabhängigkeit des Kosovo verhindert. Der Zweck der Resolution ist es, eine vorläufige Übergangsverwaltung zu errichten, ohne über den endgültigen Status des Kosovo zu entscheiden", stellte der IGH-Präsident fest. Außerdem habe der UNO-Vermittler Martti Ahtisaari nach monatelangen, erfolglosen Verhandlungen über den künftigen Status des Kosovo die Unabhängigkeit als einzigen möglichen Weg empfohlen.
Bisher haben 69 der 192 UNO-Mitglieder die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt. Darunter sind 22 der 27 EU-Staaten - auch Österreich, alle Nachbarstaaten mit Ausnahme Serbiens, die Schweiz sowie die USA. Zur Gruppe jener, die das bisher nicht getan haben, gehören neben Serbien die beiden UNO-Vetomächte Russland und China sowie vor allem auch Länder, die selbst mit inneren Konflikten, separatistischen Tendenzen oder Minderheitenproblemen konfrontiert sind wie etwa Zypern, Spanien oder eben Russland, das zugleich separatistische Bewegungen in Georgien unterstützt.
Kosovo hofft auf Durchbruch, Serbien auf neue Verhandlungen
Während sich die kosovarische Führung bei einem günstigen Befund erhoffte, dass weitere Länder die Eigenstaatlichkeit anerkennen, erwartete sich Serbien eine weitere Resolution der UNO-Generalversammlung mit dem Aufruf zu einer Neuauflage von Verhandlungen über den völkerrechtlichen Status des Kosovo. Kurz vor der Verlesung warnte Serbien einmal mehr: "Keine Grenze in der Welt und in der Region wäre sicher", wenn das Gericht die "Abspaltung" des Kosovo unterstütze, sagte Außenminister Vuk Jeremic laut der amtlichen serbischen Agentur Tanjug am Donnerstag in Den Haag. Gutachten des IGH sind juristisch nicht bindend, haben allerdings politische Bedeutung.
Owada stellte am Anfang der Verlesung der Expertise nach Analyse des Antrags durch die UNO-Vollversammlung und der Fragestellung fest, dass es keinen Grund gebe, warum der IGH das angeforderte Rechtsgutachten nicht liefern sollte. Der aus Japan stammende Richter mokierte sich aber über die Formulierung der Frage: Der IGH habe kein Recht, eine Entscheidung zu treffen, die mit einer politischen Frage zu tun habe. Fragen an den IGH sollten klar gestellt werden, etwa: "Ist die Unabhängigkeitsausrufung rechtmäßig oder nicht?"
Unabhängigkeit am 17. Februar 2008 einseitig ausgerufen
1999 griff die NATO nach gescheiterten Friedensverhandlungen in den von Vertreibungen geprägten Kosovo-Krieg mit Luftangriffen auf Jugoslawien ein: Die internationale NATO-Schutztruppe KFOR wurde im mehrheitlich von Albanern bewohnten Kosovo stationiert, die Region unter UNO-Verwaltung gestellt. Als Verhandlungen ab 2006 zu keiner Einigung zwischen Belgrad und Pristina zur Zukunft des Kosovo brachten, rief das kosovarische Parlament am 17. Februar 2008 einseitig die Unabhängigkeit von Serbien auf Grundlage des Ahtisaari-Planes für eine "international überwachte" Eigenständigkeit mit Schutzvorkehrungen für die Serben und auch die Einrichtungen der serbisch-orthodoxen Kirche im Kosovo aus.
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