Zweitwohnsitze

Polit-Streit um Gesetzeslücke

Salzburg
07.03.2020 10:06
Verwirrung, Unwissenheit und Vorwürfe im Landtag: Die SPÖ entdeckte am Mittwoch eine Lücke im Raumordnungsgesetz. Die ÖVP dagegen kannte sie genau. Es geht darum, dass auch Beschränkungsgemeinden weiter Zeitwohnsitzgebiete widmen können. „Grotesk“, ärgert sich die SPÖ.

Die Pinzgauer Gemeinde Hollersbach brachte den Stein ins Rollen. Dort wurde jüngst ein Wohngebiet in ein Zweitwohnsitzgebiet umgewidmet – obwohl Hollersbach eine Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde ist. Schon im Dezember 2019 berichtete die „Krone“ über das Vorhaben. Damals sprach Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) von „Ausnahmen“, die das aktuelle Raumordnungsgesetz zulasse. „Das Gesetz von damals passt aber nicht zur Situation von heute“, sagte er damals gegenüber der „Krone“. Er wolle sich anschauen, ob das in Zukunft noch möglich sein darf.

SPÖ entdeckte die Lücke erst im Landtag
Am 19. Februar kam es dann in Hollersbach zu der Umwidmung von Wohngebiet in Zweitwohnsitzgebiet – die SPÖ forderte am Mittwoch Aufklärung, wie es dazu kommen konnte. Und war überrascht, als Landesrat Schwaiger die Gesetzeslage erklärte. Es habe nämlich vor 2019 noch ein Widmungsverbot gegeben, das fiel bei der Novelle samt Einführung der Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden heraus. Die SPÖ dachte aber, es gebe noch immer dieses Verbot – und will es nun wieder einführen. In der kommenden Landtagssitzung wird sie einen dringlichen Antrag dazu stellen.

Zitat Icon

Eine Widmung gibt es nur, wenn der Standort auch fachlich geeignet ist. Die Aufsichtsbehörde kann dann immer noch nein sagen.

Wolfgang Mayer, Raumordnungssprecher der ÖVP

„Darüber kann man diskutieren“, zeigt sich ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer gesprächsbereit. Die Regelung sei 2019 aber rausgefallen, weil sie nicht durchsetzbar war. Die Landesregierung prüft nun andere Möglichkeiten, die Errichtung von Zweitwohnsitzen einzuschränken. Neuwidmungen seien ohnehin die Ausnahme. Auch mit dem neuen Landesentwicklungsprogramm will Schwaiger nachschärfen.

Interview

Die SPÖ will die entdeckte Gesetzeslücke rasch schließen. Raumordnungssprecher Roland Meisl versteht nicht, warum es sie gibt:

Warum wusste die SPÖ nichts von dieser Gesetzeslücke?

Vor der Novelle im Raumordnungsgesetz gab es ein Verbot für die Neuwidmung von Zweitwohnsitzen bei einer Quote von über zehn Prozent. Mit der Novelle hat man einiges umgestellt, dabei ist mit 1. Jänner 2019 diese Bestimmung rausgefallen. Wir dachten, sie sei nach wie vor drinnen. Nicht umsonst wurde ja eine Zweitwohnsitzbeschränkung eingeführt. Was wir jetzt haben, ist ja eine groteske Situation!

Die SPÖ hätte davon also wissen können?

Wir hätten das Gesetz genauer lesen sollen. Aber wir haben nicht mitgestimmt, als die Änderung beschlossen wurde. Und bisher war die Lücke kein Thema. Ich bin überzeugt, dass viele Abgeordnete davon nichts wussten.

Was fordern Sie jetzt?

Ein klares Verbot im Gesetz.

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