Steuern hinterzogen

Fußballpräsident zu 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Kärnten
15.07.2010 12:52
Wegen Abgabenhinterziehung ist der Präsident eines erfolgreichen Kärntner Fußballvereins am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu 100.000 Euro verurteilt worden. Der Obmann des Klubs kam mit 20.000 Euro davon. Zusätzlich muss der Verein 100.000 Euro zahlen. Das Führungsduo bekannte sich vor Richter Manfred Herrnhofer schuldig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil Präsident und der Obmann bei den Überweisungen an die Spieler Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hatten, soll ein Schaden in Höhe von mehreren 100.000 Euro entstanden sein.

Sache flog durch anonyme Anzeige auf
Durch eine anonyme Anzeige und eine Betriebsprüfung flog die Sache dann auf. "Mir tut's leid, dass es passiert ist. Ich habe schon gewusst, dass keine Lohnkonten für alle Spieler vorhanden waren", so der Obmann des Fußballvereines. Der Präsident, ein Kärntner Unternehmer, hat dennoch keine vorschriftsmäßigen Lohnkonten für die Spieler und Mitarbeiter des Vereins im Zeitraum von 2004 bis 2009 angelegt. 

Bis zum Jahre 2003 wurde nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt, die vom Obmann kontrolliert wurde. Mit zunehmendem sportlichem Erfolg der Mannschaft änderte sich aber auch die wirtschaftliche Situation. Demnach hätte, so die Staatsanwaltschaft, eine ordnungsgemäße Buchhaltung geführt werden müssen.

Debatte um "Steuerprüfung"
Überall sei verkündet worden, dass ohnedies keine Steuerprüfung erfolgen werde, argumentierte der Klubpräsident die Vorgangsweise. Der Konter des Richters: "Weil die, die es auch machen, noch nicht hier im Gericht waren."

Der Präsident und der Obmann beteuerten, das einbehaltene Geld sei ausschließlich dem Verein zugutegekommen und habe nicht der persönlichen Bereicherung gedient.

Der Richter glaubte den beiden diese Argumentation, womit der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs gegenstandslos war und der Schöffensenat lediglich Geldstrafen verhängte. Der Präsident erbat Bedenkzeit, der Obmann nahm das Urteil an.

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