Gerichtsposse

Flugtest vor Richter: Kakadu flog gegen Wand

Kärnten
05.07.2010 12:43
Der kuriose Gerichtsposse um einen flugunfähigen Kakadu ist am Montag an seinem vorläufigen Höhepunkt angekommen. Vor einem Richter musste "Seppi" in einer Klagenfurter Messehalle eine "Beweisrunde" fliegen. Bei der Generalprobe vor der versammelten Presse knallte das Tier allerdings gleich einmal gegen die Wand. Der Kläger, ein Däne, behauptet, den Vogel mit falschen Versprechungen des Züchters aus Villach erworben zu haben und fordert 12.000 Euro Entschädigung.

Laut dem Dänen soll der "Banks Rabenkakadu"-Hahn unter chronischer Gicht leiden und deshalb schief fliegen. In einer Klagenfurter Messehalle musste das Tier, um das seit zwei Jahren prozessiert wird, deshalb vor Richter Johann Baumgartner (re.) und einem Sachverständigen, Tierarzt Alexander Rabitsch, seine Flug(un)fähigkeiten beweisen. 

"Wenn der Kakadu schief fliegt, hat er keinen Wert mehr", so der dänische Kläger. Der Kärntner habe beste Gesundheit und Eignung zu Zuchtzwecken bei dem Geschäft zugesichert. Weil dies dann aber offensichtlich nicht der Fall war, schickte der Däne das Tier wieder zurück nach Villach - und forderte zugleich entweder 12.000 Euro Entschädigung oder einen intakten neuen Vogel.

Der 76-jährige Kärntner Züchter beteuert hingegen vor Gericht und gegenüber der "Krone", er habe das Tier gesund und mit besten Flugkünsten aus seiner Obhut entlassen und behauptet außerdem, das Geschäft habe gar nicht direkt zwischen ihm und dem Dänen stattgefunden. Ein ostfriesischer Zwischenhändler habe den Kakadu an den Dänen verkauft. Er selbst habe "Seppi" vor drei Jahren mit dem Deutschen getauscht. 

Tierarzt muss Kakadu auf Herz und Nieren prüfen
Tierarzt Rabitsch musste bei der Vorführung am Montag das Flugverhalten sowie das Gehen und Landen am Boden beobachten. Außerdem folgt ein Bluttest und eine Untersuchung. "Das Tier wird in meiner Ordination geröntgt, sofern es machbar ist, kontrollieren wir, wie sich die Ernährung des Kakadus ausgewirkt hat", so Rabitsch. 

Der Tierarzt beanstandete bei dieser Gelegenheit gleich die viel zu kleine Transportbox, in der der Vogel von Dänemark nach Österreich transportiert worden war: "Für den Rücktransport muss sich der Kläger auf jeden Fall einen neuen Behälter anschaffen. Mit dem alten lasse ich das Tier nicht mehr weg."

"Generalprobe" endete mit Bruchlandung
Der juristisch ausschlaggebende Flugversuch fand dann am Vormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die zahlreich anwesende Presse durfte der etwas zerrupft aussehende "Seppi" schon vorher eine Runde drehen. Dabei legte der Vogel prompt eine Bruchlandung hin und krachte gegen die Wand. 

Die Verhandlung wurde am Nachmittag am Bezirksgericht Ferlach fortgesetzt. Ein Gutachten über den Flugversuch wird aber erst in drei bis vier Monaten erwartet. Bei den Details des Verkaufes, über den Kläger und Geklagter wie eingangs berichtet Unterschiedliches behaupten, steht derzeit übrigens noch Aussage gegen Aussage. Der lahme Kakadu wird die Gerichte also noch länger beschäftigen...

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