Brisante Debatte
Verhandlung um Kruzifix-Verbot in Schulen gestartet
Während alle italienischen Gerichte die Klage Lautsis zurückgewiesen hatten, gab ihr der Menschenrechtsgerichtshof im vergangenen Jahr überraschend recht. Rom hat dagegen Einspruch erhoben, worüber die Große Kammer des Straßburger Gerichtshofs nun entscheiden muss. Wenn der Gerichtshof in einigen Monaten sein Urteil fällt, wird dies für alle Mitgliedsstaaten des Europarates bindend sein.
EGMR: "Konfessionelle Neutralität" geboten
Der EGMR urteilte im vergangenen November, Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen seien nicht mit den Europäischen Menschenrechtskonventionen vereinbar. Das Kreuz als Symbol einer bestimmten Religion könne Kinder ohne Glauben oder mit einer anderen Religion verstören. Sie gaben Lautsi recht, dass bei der Erziehung "konfessionelle Neutralität" geboten sei. Das Kruzifix über der Schulbank verletzte das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihrer eigenen Weltanschauung zu erziehen.
Ganz Italien empört: "Aggressiver Säkularismus"
In Italien löste die Entscheidung einen Sturm der Entrüstung aus. Vor dem Vatikan kam es zu Massendemonstrationen für das Kreuz, Papst Benedikt XVI. betonte neben dem religiösen auch den "historischen und kulturellen Wert" des Kruzifixes. Politiker aller Lager brandmarkten einen "aggressiven Säkularismus" der Straßburger Richter. Für die Verhandlungen haben sich zehn Staaten Europas hinter Italien gestellt. Auch das Zentralkomitee deutscher Katholiken ist zur Unterstützung des Kreuzes nach Straßburg gereist.
Der österreichische Außenminister Michael Spindelegger "begrüßt" die Befassung der Großen Kammer des EGMR mit dem Kruzifix-Fall. "Die Große Kammer hat wiederholt in ihren Urteilen bewiesen, dass sie sich dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas sehr bewusst ist", so der Außenminister am Mittwoch. Spindelegger verwies außerdem auf die Entschließung des Nationalrats vom 19. November 2009, in der dieser seine Besorgnis über eine mögliche Einschränkung und Aushöhlung des Rechts auf öffentliche Religionsausübung durch das Ersturteil ausgedrückt hatte.
Spindelegger: "Religiöse Symbole haben legitimen Platz"
"Ich erwarte, dass die Große Kammer das langjährige Rechtsverständnis der Vertragsstaaten der Konvention berücksichtigt, nach dem das Prinzip der Religionsfreiheit der Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum nicht entgegensteht. Nur so kann die uneingeschränkte Geltung des Prinzips der Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet werden", so Spindelegger. "Kulturelle Vielfalt, sozialer Friede und gegenseitige Toleranz sind Grundpfeiler unserer gemeinsamen europäischen Werteordnung, die maßgeblich durch die christlich-abendländische Tradition mitgeprägt wurde. In dieser Tradition haben religiöse Symbole ihren legitimen Platz", erklärte der Außenminister.
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