Nun fordert die FP eine Novellierung der im Dezember von der SP beschlossenen Landtagswahlordnung. "Sollten SP und VP innerhalb der nächsten Tage keine Bereitschaft zeigen, die Wahlordnung wieder zu ändern oder sie dem Verfassungsgerichtshof zur Kontrolle zukommen zu lassen, behalten wir uns die Anfechtung der Wahl vor. Eine andere Möglichkeit haben wir nicht", so Tschürtz.
Bereits eingebracht haben die Freiheitlichen am Dienstag den "Einspruch gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen". Alleine schon der Umstand, dass im Fall der Landtagswahl 2010 eine einzige Stimme den Ausschlag über die Zusammensetzung des Landtags zu geben vermöge, spreche für eine weitere Überprüfung durch die Landeswahlbehörde, argumentiert Tschürtz.
Diese hat nun innerhalb von drei Tagen über die Durchführung einer Überprüfung zu entscheiden. Die FP erhofft sich mit ihrem Einspruch, dass die Stimmzettel nochmals nachgezählt werden.
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