Martinz Parteikollege Gabriel Obernosterer ist gerade erst deswegen verurteilt worden: Er soll in einem U-Ausschuss in Sachen Kärnten Werbung nicht ehrlich gewesen sein – Obernosterer hat gegen die Strafe berufen.
Jetzt droht anderen Politikern ähnliches Ungemach: Denn die Protokolle aus dem ersten Hypo-Untersuchungsausschuss 2007 liegen vor und werden von der Staatsanwaltschaft auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft. "Die damaligen Aussagen sind Gegenstand unserer Ermittlungen", erklärt Sprecher Helmut Jamnig. "Das betrifft nicht nur Herrn Martinz."
Haftstrafe bis zu fünf Jahren
Nach dem Kärntner Landtagsgesetz sind falsche Angaben strafrechtlich verfolgbar. Einzig der ehemalige Haider-Referent Franz Koloini konnte sich einst davor drücken: Er sei vor der Aussage nicht darüber belehrt worden, hieß es später. Mittlerweile sollte aber jeder wissen, dass die Ausschussprotokolle offiziellen Charakter haben. Wer lügt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft, bei einer Vereidigung bis zu fünf Jahre.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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