Derselbe Psychiater, der den 80-Jährigen beim Geschwornenprozess für gefährlich erachtet hat, hatte ihn schon ein Jahr vor der Bluttat nach einer Körperverletzung begutachtet. Damals schien nichts auffällig – obwohl der Mann aus nichtigem Anlass Menschen angegriffen hatte.
Und auch nach dem Mord an Heimleiter Z. dauerte es, bis das Gutachten so weit ergänzt wurde, dass für ihn die Einweisung gefordert wurde. "Es hat vorher ja niemand gefragt, ob dieser Mann als gefährlich einzustufen ist oder nicht", erklärte der Experte vor Gericht. Die Strafe, 20 Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, ist noch nicht rechtskräftig.
Der 80-Jährige ist übrigens einer der ältesten Angeklagten, die je in Kärnten wegen Mordes verurteilt wurden. Den traurigen Altersrekord hält aber nach wie vor der einstige Primar Dr. Franz Wurst, der mit 83 Jahren für den Auftragsmord an seiner Frau verurteilt wurde.
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