Burgenland-Wahl

2010 dürften die Grundmandate “billiger” werden

Burgenland
11.05.2010 12:15
Bei der Landtagswahl am 30. Mai könnte ein Grundmandat etwas leichter zu erreichen sein als ncoh bei der bisher letzten Wahl im Jahr 2005. Damals betrug die Wahlzahl für das sogenannte Erste Ermittlungsverfahren 5.325 – geht man von einer etwas niedrigeren Wahlbeteiligung aus, könnten diesmal zwischen 5.100 und 5.250 Stimmen im jeweiligen Wahlkreis für ein Grundmandat ausreichen.

Allerdings birgt diese Berechnung mehrere Unsicherheitsfaktoren in sich, da sie sowohl bei der Wahlbeteiligung, dem Anteil der gültigen Stimmen und dem Abschneiden der Parteien auf Annahmen angewiesen ist. Überträgt man die Werte des vorigen Urnenganges (Beteiligung 81,38 Prozent; 97,7 Prozent gültige Stimmen, 99,52 Prozent davon im Ersten Ermittlungsverfahren) auf die heurige Wahl mit 248.712 Wahlberechtigten, betrüge die Wahlzahl diesmal 5.467.

Wahlzahl könnte auf knapp 5.100 gedrückt werden
Diesmal kandidieren mit SP, VP, FP, Grünen und der Liste Burgenland (LBL) fünf Parteien. Ob alle die Vier-Prozent-Hürde schaffen, lässt sich schwer prognostizieren. Ziehen alle fünf in den Landtag ein, ergäbe sich z.B. bei einer etwas niedrigeren Wahlbeteiligung von 79 Prozent und 96 Prozent gültigen Stimmen eine Wahlzahl im Bereich von 5.240. Falls eine der Parteien den Einzug nicht schafft, wird die Wahlzahl naturgemäß kleiner – denn die Stimmen der gescheiterten Parteien werden von der für die Berechnung der Wahlzahl herangezogenen Summe der gültigen Parteistimmen abgezogen. Dies könnte – wenn es sich um mehrere tausend Stimmen handelt – die Wahlzahl auf etwa 5.100 drücken.

Die Wahlzahl für das Erste Ermittlungsverfahren wird dabei in zwei Schritten errechnet: Zunächst werden die Stimmen der Parteien, die mehr als vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, addiert. Diese Zahl wird dann durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate – das sind 36 – dividiert und das Ergebnis auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. 2005 schafften so im Ersten Ermittlungsverfahren die SP 15 und die VP zehn Grundmandate, FP und Grüne gingen leer aus – kamen aber landesweit über vier Prozent und konnten damit am Zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen.

Restmandate auf Basis der "unverbrauchten Stimmen"
Im Zweiten Ermittlungsverfahren werden die Restmandate dann nach dem d'Hondtschen System vergeben – auf Basis der Reststimmen, also der nicht für Grundmandate "verbrauchten" Stimmen. Die Reststimmen jeder Partei (über vier Prozent) werden nebeneinander geschrieben und jeweils durch zwei, durch drei usw. dividiert. Diese Ergebnisse werden in absteigender Reihenfolge geordnet. Ist ein Restmandat zu vergeben, wird die größte Zahl die Wahlzahl, bei zwei Restmandaten die zweitgrößte usw. - 2005 wurden letztlich elf Restmandate verteilt, die Wahlzahl fürs Zweite Ermittlungsverfahren lautete 5.021,50. Damit bekam die SP vier, die VP drei und FP sowie Grüne je zwei Restmandate. Insgesamt ergab das einen Mandats-Stand von 19 für die SP, 13 für die VP sowie je 2 für FP und Grüne.

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