Die Klagenfurter Rechtsanwältin Sabine Gauper-Müller hatte für 40 betroffene Mütter den Stein ins Rollen gebracht. Die Frauen, meist Alleinerzieherinnen, hatten Kindergeld bezogen und nebenbei gearbeitet. Über die Zuverdienstgrenzen gab's verschiedene Auskünfte der Behörden und zudem einen derart komplexen Gesetzestext, den ein Laie keinesfalls verstehen kann.
"Die Qualität dieses Gesetzes ist sehr bedenklich. Das hat auch der Oberste Gerichtshof festgestellt, weshalb er den Verfassungsgerichtshof um eine Überprüfung gebeten hat", erzielte Gauper zumindest diesen Erfolg. Doch die Verfassungsexperten haben das "Pfusch-Gesetz" überraschenderweise ohne nähere verständliche Begründung bestätigt: Betroffene Eltern müssen zahlen. Gut drei Millionen Euro hat sich der Staat bisher schon von ihnen zurückgeholt.
Keine Haftung bei falscher Information
Eine Haftung jener Beamten, die sich mit den Regelungen selbst nicht ausgekannt und Mütter jahrelang falsch beraten haben, besteht übrigens auch nicht. Gauper: "Ich finde es schlimm, weil für die Frauen jeder Cent wichtig ist." Derzeit läuft gerade wieder eine Welle von Rückforderungen, auch in Kärnten. Wer bei Einkommensübertretungen "erwischt" wird, der hat künftig kaum noch eine Chance auf Nachsicht.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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