"Ich habe sie geliebt"

20 Monate Haft für Angriff auf Freundin mit Fleischerbeil

Wien
15.04.2010 13:30
20 Monate unbedingte Haft – dieses Strafmaß hat ein 43-jähriger Arbeiter am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen einer mit einem Fleischerbeil geführten Attacke auf seine Freundin ausgefasst. Der Mann hatte der Frau am 27. November 2009 mit mehreren wuchtigen Schlägen auf Kopf und Nacken unter anderem Knochenbrüche im Bereich der Schläfenregion zugefügt. "Sie sind um Zentimeter an einem Geschworenenprozess vorbeigeschrammt", beschied Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter dem Angeklagten.

Nur die Aussage des Opfers, die nach der Attacke gemeint hatte, sie glaube nicht, dass der 43-Jährige ihr nach dem Leben trachtete, habe diesem ein Verfahren wegen versuchten Mordes erspart. Auch vor Gericht gab sich der Mann schuldbewusst: "Ich habe es sofort bereut. Wir haben ja auch schöne Augenblicke miteinander gehabt. Wir haben ja auch einen gemeinsamen Sohn. Ich habe sie geliebt." Die Beziehung verlief allerdings "sehr temperamentvoll", wie Verteidiger Werner Tomanek berichtete.

Eifersucht löste das Drama aus
Für den Angriff ausschlaggebend war Eifersucht. "Es gab bereits Tratsch. Ich habe von Freunden und Bekannten gehört, dass sie einen anderen Mann hatte. Das war dann noch dazu ein Freund von mir", sagte der Angeklagte. Die Frau habe am Ende begonnen, ihn mit dem Nebenbuhler zu "provozieren", indem sie etwa vorschlug, er möge diesen doch zum Kaffee einladen: "Ich bin doch auch nur ein Mensch. Ich bin ja auch aus Fleisch und Blut."

Polizei brachte Mann von Selbstmord ab
Die 38-Jährige konnte trotz ihrer schweren Verletzungen in den Innenhof der Wohnhausanlage in Döbling flüchten, wo sich der Zwischenfall abgespielt hatte. Der 43-Jährige machte daraufhin Anstalten, aus einem im zweiten Stock gelegenen Gangfenster zu springen, konnte von der Polizei aber schließlich zur Aufgabe dieses Plans überredet werden. Er ließ sich anschließend widerstandslos festnehmen.

Mit der über ihn verhängten Freiheitsstrafe und den 4.700 Euro, die er seiner Ex-Freundin an Wiedergutmachung und Schmerzengeld zahlen muss, war er einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Symbolbild

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